Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 5, Enthaltungen: 10

Beschluss:

 

Dem Rat der Stadt Bergkamen ist bekannt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen den Bau der L 821n ermöglichen. Zudem hat die Prüfung von Alternativen zur L 821n aufgezeigt, dass es keine verkehrslenkenden oder anderen Maßnahmen gibt, die für eine Entlastung der Ortsdurchfahrten Oberaden (Jahnstraße, heutige L 821) und Weddinghofen (Kamp-/ Schulstraße, heutige L 664) sorgen, ohne gleichzeitig andere Straßen im Stadtgebiet stärker zu belasten, entlang derer ebenfalls gewohnt wird und die für zusätzliche Verkehre nicht ausgelegt sind.

Der Rat der Stadt Bergkamen fordert das Land auf, für den Fall der Realisierung der L 821n

  • mit dem Bau erst zu beginnen, wenn der erforderliche Grunderwerb zu 100 % gesichert ist,
  • eine Fortschreibung des LPB (Landschaftspflegerischen Begleitplans) zur L 821n durchzuführen, da der Planfeststellungbeschluss bereits aus 2008 stammt,
  • mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung der L 821 zwischen K 16 und L 654 zur Kreisstraße durchzuführen,
  • mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung der L 664 zwischen Töddinghauser Straße und L 654 (Lünener Straße) zur Kreisstraße durchzuführen,
  • Fördermittel / Baukostenzuschüsse für den Umbau der Jahnstraße / Kampstraße / Schulstraße zur Erhöhung des Verkehrswiderstands für den neuen Straßenbaulastträger (nach vg. Herabstufung der Straße) bereit zu stellen; die Umgestaltung ist mit der Stadt Bergkamen abzustimmen,
  • die Einwilligung zu verkehrsrechtlichen Anordnungen von Tonnagebegrenzungen (max. 7,5 t) beider Ortsdurchfahrten zuzusagen.