Sitzung: 28.06.2017 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 5, Enthaltungen: 10
Vorlage: 11/0920
Beschluss:
Dem Rat der Stadt
Bergkamen ist bekannt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen den Bau der
L 821n ermöglichen. Zudem hat die Prüfung von Alternativen zur L 821n
aufgezeigt, dass es keine verkehrslenkenden oder anderen Maßnahmen gibt, die
für eine Entlastung der Ortsdurchfahrten Oberaden (Jahnstraße, heutige
L 821) und Weddinghofen (Kamp-/ Schulstraße, heutige L 664) sorgen,
ohne gleichzeitig andere Straßen im Stadtgebiet stärker zu belasten, entlang
derer ebenfalls gewohnt wird und die für zusätzliche Verkehre nicht ausgelegt
sind.
Der Rat der Stadt Bergkamen fordert das Land auf, für den Fall der
Realisierung der L 821n
- mit dem Bau erst zu beginnen, wenn der
erforderliche Grunderwerb zu 100 % gesichert ist,
- eine Fortschreibung des LPB
(Landschaftspflegerischen Begleitplans) zur L 821n durchzuführen, da
der Planfeststellungbeschluss bereits aus 2008 stammt,
- mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung
der L 821 zwischen K 16 und L 654 zur Kreisstraße durchzuführen,
- mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung
der L 664 zwischen Töddinghauser Straße und L 654 (Lünener
Straße) zur Kreisstraße durchzuführen,
- Fördermittel / Baukostenzuschüsse für den
Umbau der Jahnstraße / Kampstraße / Schulstraße zur Erhöhung des
Verkehrswiderstands für den neuen Straßenbaulastträger (nach vg.
Herabstufung der Straße) bereit zu stellen; die Umgestaltung ist mit der
Stadt Bergkamen abzustimmen,
- die Einwilligung zu verkehrsrechtlichen
Anordnungen von Tonnagebegrenzungen (max. 7,5 t) beider Ortsdurchfahrten
zuzusagen.