Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die im Rahmen der zweiten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. OA 120 "Wasserstadt Aden" gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung in Anlage 1.

 

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 3, 4 und 5 und beschließt dessen erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen auf zwei Wochen verkürzt.

 

Die Anlagen 3, 4 und 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.


BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen wird, da die vom Bürger gemachten Einwendungen nicht berücksichtigt worden sind.