Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Straße „Kurt-Piehl-Straße“ mit der katasteramtlichen Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 1, Flurstücke 873, 856, dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Ziff. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW 1995 S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW S. 934), in Kraft getreten am 25. November 2016, zu widmen.

Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt. Die Straße Kurt-Piehl-Straße wird als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Die Widmungsverfügung ist gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW öffentlich bekannt zu machen.