Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen bestellt gem. § 108 a Abs. 3 GO NRW aus der
anliegenden gewählten Vorschlagsliste der Beschäftigten der
Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH die Arbeitnehmervertreter gem. Ziffern 1 -
6 in den Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH.
2.
Für den Fall des Ausscheidens eines bestellten Arbeitnehmervertreters
aus dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH bestellt der Rat
der Stadt Bergkamen bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht
in Anspruch genommenen Teil der gewählten Vorschlagsliste als Nachfolger die
Arbeitnehmervertreter gem. Ziffern 7 - 12 in der Reihenfolge der am meisten
erhaltenen Stimmen.
3.
Der Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH wird
angewiesen, die für den Aufsichtsrat bestellten Arbeitnehmervertreter über ihre
Wahl zu informieren.