Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Dem Rat der Stadt Bergkamen ist bekannt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen den Bau der L 821n ermöglichen. Zudem hat die Prüfung von Alternativen zur L 821n aufgezeigt, dass es keine verkehrslenkenden oder anderen Maßnahmen gibt, die für eine Entlastung der Ortsdurchfahrten Oberaden (Jahnstraße, heutige L 821) und Weddinghofen (Kamp-/ Schulstraße, heutige L 664) sorgen, ohne gleichzeitig andere Straßen im Stadtgebiet stärker zu belasten, entlang derer ebenfalls gewohnt wird und die für zusätzliche Verkehre nicht ausgelegt sind.

Der Rat der Stadt Bergkamen fordert das Land auf, für den Fall der Realisierung der L 821n

  • mit dem Bau erst zu beginnen, wenn der erforderliche Grunderwerb zu 100 % gesichert ist,
  • eine Fortschreibung des LPB (Landschaftspflegerischen Begleitplans) zur L 821n durchzuführen, da der Planfeststellungbeschluss bereits aus 2008 stammt,
  • mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung der L 821 zwischen K 16 und L 654 zur Kreisstraße durchzuführen,
  • mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung der L 664 zwischen Töddinghauser Straße und L 654 (Lünener Straße) zur Kreisstraße durchzuführen,
  • Fördermittel / Baukostenzuschüsse für den Umbau der Jahnstraße / Kampstraße / Schulstraße zur Erhöhung des Verkehrswiderstands für den neuen Straßenbaulastträger (nach vg. Herabstufung der Straße) bereit zu stellen; die Umgestaltung ist mit der Stadt Bergkamen abzustimmen,
  • die Einwilligung zu verkehrsrechtlichen Anordnungen von Tonnagebegrenzungen (max. 7,5 t) beider Ortsdurchfahrten zuzusagen.

 

 


Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert den Verfahrensstand. Der Planfeststellungsbeschluss sei durch das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster überprüft worden. Für die L 821n liege somit Baurecht vor. Durch die Ausweisung im Regionalplan und im Flächennutzungsplan habe die Stadt Bergkamen bereits auf der Ebene der Bauleitplanung Stellung bezogen. Der Flächennutzungsplan sei behördenverbindlich und damit auch bindende Zielvorgabe für die eigene Verwaltung.

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters äußert Verständnis für die subjektive Empfindung der Verkehrsbelastung der betroffenen Anwohner stark befahrener Straßen. Ein Neubau der L 821n allein wird ohne Konditionen nicht zu dieser beabsichtigten Verbesserung der Verkehrsbelastung führen. Daher soll die Beschlussvorlage das Land zur Realisierung eines gesamtheitlich erfolgreichen Straßenkonzeptes verpflichten.

 

Stadtverordneter Heinzel stellt den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 07.06.2017 vor. Das politische Signal müsse eine bedingungslose Zustimmung zur L 821n sein. Die Beschlussvorlage der Verwaltung sei sinnvoll und inhaltlich richtig. Diese Konditionen seien allerdings erst im Nachgang mit dem Land auszuhandeln.

 

Stadtverordneter Wehmann teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abweichend vom Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr keinen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage stellen.

 

Stadtverordneter Engelhardt erwartet durch die L 821n bestenfalls eine Verlagerung der Belastungen innerhalb des Stadtgebiets statt einer Entlastung. Mehr Raum für LKW und PKW generiere grundsätzlich eine Erhöhung der Verkehrsbewegungen und Anzahl von Fahrzeugen. Aufgrund hoher Kosten und einer Naturunverträglichkeit werde der geplante Neubau abgelehnt.

 

Stadtverordneter Mittmann erkennt einen Nutzen der L 821n nur durch die von der Verwaltung vorgeschlagenen Rahmenbedingungen des Landes. Der vorgebrachte Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion werde nicht unterstützt, da dieser einen sogenannten „Persilschein“ für die Landesregierung bedeute.

 

 

Beschlussvorschlag CDU-Fraktion:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen fordert das Land auf, die L 821n – Ortsumgehung Bergkamen zu realisieren und umgehend mit dem Bau zu beginnen.

Der Bau der L 821n wird durch die Stadt Bergkamen an keinerlei Maßgaben geknüpft.

Weitere bauliche und verkehrsleitende Maßnahmen werden nach der Realisierung der L 821n gemeinsam mit den zuständigen Straßenbaulastträgern erörtert.

 

Abstimmungsergebnis:       Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

Ja 4      Nein 13