Sitzung: 27.06.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 5
Vorlage: 11/0920
Beschluss:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt-
und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:
Dem Rat der Stadt
Bergkamen ist bekannt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen den Bau der
L 821n ermöglichen. Zudem hat die Prüfung von Alternativen zur L 821n
aufgezeigt, dass es keine verkehrslenkenden oder anderen Maßnahmen gibt, die
für eine Entlastung der Ortsdurchfahrten Oberaden (Jahnstraße, heutige
L 821) und Weddinghofen (Kamp-/ Schulstraße, heutige L 664) sorgen,
ohne gleichzeitig andere Straßen im Stadtgebiet stärker zu belasten, entlang
derer ebenfalls gewohnt wird und die für zusätzliche Verkehre nicht ausgelegt
sind.
Der Rat der Stadt Bergkamen fordert das Land auf, für den Fall der
Realisierung der L 821n
- mit dem Bau erst zu beginnen, wenn der
erforderliche Grunderwerb zu 100 % gesichert ist,
- eine Fortschreibung des LPB
(Landschaftspflegerischen Begleitplans) zur L 821n durchzuführen, da
der Planfeststellungbeschluss bereits aus 2008 stammt,
- mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung
der L 821 zwischen K 16 und L 654 zur Kreisstraße durchzuführen,
- mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung
der L 664 zwischen Töddinghauser Straße und L 654 (Lünener
Straße) zur Kreisstraße durchzuführen,
- Fördermittel / Baukostenzuschüsse für den
Umbau der Jahnstraße / Kampstraße / Schulstraße zur Erhöhung des
Verkehrswiderstands für den neuen Straßenbaulastträger (nach vg.
Herabstufung der Straße) bereit zu stellen; die Umgestaltung ist mit der
Stadt Bergkamen abzustimmen,
- die Einwilligung zu verkehrsrechtlichen
Anordnungen von Tonnagebegrenzungen (max. 7,5 t) beider
Ortsdurchfahrten zuzusagen.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert den Verfahrensstand. Der
Planfeststellungsbeschluss sei durch das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster
überprüft worden. Für die L 821n liege somit Baurecht vor. Durch die Ausweisung
im Regionalplan und im Flächennutzungsplan habe die Stadt Bergkamen bereits auf
der Ebene der Bauleitplanung Stellung bezogen. Der Flächennutzungsplan sei
behördenverbindlich und damit auch bindende Zielvorgabe für die eigene
Verwaltung.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters äußert Verständnis für die subjektive Empfindung
der Verkehrsbelastung der betroffenen Anwohner stark befahrener Straßen. Ein
Neubau der L 821n allein wird ohne Konditionen nicht zu dieser beabsichtigten
Verbesserung der Verkehrsbelastung führen. Daher soll die Beschlussvorlage das
Land zur Realisierung eines gesamtheitlich erfolgreichen Straßenkonzeptes
verpflichten.
Stadtverordneter
Heinzel stellt den Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 07.06.2017 vor. Das
politische Signal müsse eine bedingungslose Zustimmung zur L 821n sein. Die
Beschlussvorlage der Verwaltung sei sinnvoll und inhaltlich richtig. Diese
Konditionen seien allerdings erst im Nachgang mit dem Land auszuhandeln.
Stadtverordneter
Wehmann teilt mit, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abweichend vom Ausschuss
für Umwelt, Bauen und Verkehr keinen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage
stellen.
Stadtverordneter
Engelhardt erwartet durch die L 821n bestenfalls eine Verlagerung der
Belastungen innerhalb des Stadtgebiets statt einer Entlastung. Mehr Raum für LKW
und PKW generiere grundsätzlich eine Erhöhung der Verkehrsbewegungen und Anzahl
von Fahrzeugen. Aufgrund hoher Kosten und einer Naturunverträglichkeit werde
der geplante Neubau abgelehnt.
Stadtverordneter
Mittmann erkennt einen Nutzen der L 821n nur durch die von der Verwaltung
vorgeschlagenen Rahmenbedingungen des Landes. Der vorgebrachte
Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion werde nicht unterstützt, da dieser einen
sogenannten „Persilschein“ für die Landesregierung bedeute.
Beschlussvorschlag CDU-Fraktion:
Der Rat
der Stadt Bergkamen fordert das Land auf, die L 821n – Ortsumgehung Bergkamen
zu realisieren und umgehend mit dem Bau zu beginnen.
Der Bau
der L 821n wird durch die Stadt Bergkamen an keinerlei Maßgaben geknüpft.
Weitere
bauliche und verkehrsleitende Maßnahmen werden nach der Realisierung der L 821n
gemeinsam mit den zuständigen Straßenbaulastträgern erörtert.
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit abgelehnt
Ja 4 Nein
13