Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt für den Bebauungsplan Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz“ ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214 Abs. 4 BauGB durchzuführen zum Zwecke einer rückwirkenden Inkraftsetzung.

 

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 2 und 3 und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 2 und 3 BauGB durchzuführen.

 

Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme soll auf zwei Wochen verkürzt werden.

 

Die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt regt an, den Bergbau an den Kosten für Anpassungs- und Sicherungsmaßnahmen zu beteiligen.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing Peters antwortet, dass dies nur im Binnenverhältnis zwischen RAG und Bauherrn möglich ist.