Beschluss:
1.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt für den Bebauungsplan Nr. OA 122 „Jahnstraße / Museumsplatz“ ein ergänzendes Verfahren gemäß § 214
Abs. 4 BauGB durchzuführen zum Zwecke einer rückwirkenden Inkraftsetzung.
2. Der Rat der Stadt
Bergkamen billigt den überarbeiteten Entwurf zum Bebauungsplan Nr. OA 122
„Jahnstraße / Museumsplatz“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 2
und 3 und beschließt die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i. V.
m. § 4a Abs. 2 und 3 BauGB durchzuführen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 und 3 BauGB wird bestimmt, dass
Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planunterlagen
abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur
Stellungnahme soll auf zwei Wochen verkürzt werden.
Die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der
Niederschrift.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender
Engelhardt regt an, den Bergbau an den Kosten für Anpassungs- und
Sicherungsmaßnahmen zu beteiligen.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing Peters antwortet, dass dies nur im Binnenverhältnis
zwischen RAG und Bauherrn möglich ist.