Sitzung: 10.05.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1
Vorlage: 11/0879
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung billigt den Bebauungsentwurf für die östliche und mittlere Fläche des Bebauungsplans Nr. WD 118 „Berliner Straße“ und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Basis die Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag mit dem Investor weiterzuführen. Der städtebauliche Vertrag wird später durch den Rat genehmigt.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erinnert an die durch den Rat beschlossene
Aufstellung eines Rahmenplanes zur Entwicklung des Bereiches Berliner Straße.
Der Anlass zur Aufstellung einer Rahmenplanung war die Nutzung städtebaulicher
Potenziale und Chancen nach der Schließung der Heideschule sowie eine sinnvolle
Entwicklung der innerörtlichen Brach- und
Freiflächen. Ziel der Planung war die Schaffung von Wohnangeboten für
verschiedene Generationen mit einer aufgelockerten Bebauung und Erhalt der
vorhandenen Grün- und Wegestrukturen. Das Bebauungsplanverfahren werde noch im
Mai 2017 fortgesetzt. Die Offenlegung sei für die 2. Hälfte 2017 avisiert,
sodass vorrausichtlich mit einer Rechtskraft des Bebauungsplanes Anfang 2017 zu
rechnen sei. Noch im Jahr 2017 werde ein Grundstückskaufvertrag mit einem
externen Bauträger abgeschlossen. Hier
zeichne sich eine Einigung zwischen dem Grundstückseigentümern Harpen und den
potenziellen Investoren Fakt/Rudimo ab. Daher verhandele die Stadt bezüglich
des städtischen Areals mit demselben Investor. Der noch zu schließende
städtebauliche Vertrag (Erschließungsvertrag) werde u.a. die Herstellung der
Erschließungsanlagen, die Frei- und Spielflächen sowie den Abbruch der
ehemaligen Heideschule beinhalten. Der vom Investor vorzunehmende Abbruch werde
sich mindernd auf den Kaufpreis des städtischen Areals auswirken.
Professor Schulte-Kemper stellt seine Unternehmen “Fakt“ und “Rudimo“
einschließlich bereits realisierter Referenzobjekte in der Region vor. Er
betont, dass ihm der soziale Wohnungsbau mit Reihen- und Doppelhäusern anstelle
von Geschosswohnungsbau sehr am Herzen liege. Für die Entwicklung der
verschiedenen Haustypen sei die Firma WIEKO -planen und bauen- beauftragt
worden. Herr Wieschollek, Geschäftsführer der Firma WIEKO, stellt den leicht
modifizierten städtebaulichen Rahmenplan vor. Der Rahmenplan beinhaltet die
Errichtung verschiedener Haustypen wie Doppelhaushälften, Bungalows, Stadtvillen
und Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen. Damit können verschiedene
Segmente des Wohnungsmarktes abgedeckt werden.
Die Vertreter der Politik würdigen die modifizierte Rahmenplanung als
gelungene Überplanung der vorhandenen Brach- und Freiflächen.
Stadtverordneter Wehmann bittet bei der Gebäudeausrichtung die Eignung
zur Anbringung von Photovoltaikanlagen
zu berücksichtigen.
Stadtverordneter Engelhardt erklärt für die Fraktion BergAUF, dass man
sich gegen die Entwicklung des im Eigentum eines Landwirtes befindlichen
dritten Bauabschnittes ausspreche und daher der Beschlussvorlage nicht
zustimmen werde.
Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erwidert, dass das durch die
politischen Gremien beschlossene städtebauliche Konzept zum Bebauungsplan WD
118 auch für den dritten Bauabschnitt Wohnbauflächen vorsehe. Hier werde dem
Ziel Innenentwicklung vor Außenentwicklung Rechnung getragen. Zudem sei die
Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes vom Rat beschlossen worden und damit für
die Verwaltung verbindlich.
Ferner werden Details und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
Der Investor sagt eine Versorgung der Stellplätze über den derzeit rechtlich
geforderten Rahmen zu.