Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung billigt den Bebauungsentwurf für die östliche und mittlere Fläche des Bebauungsplans Nr. WD 118 „Berliner Straße“ und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Basis die Verhandlungen zum städtebaulichen Vertrag mit dem Investor weiterzuführen. Der städtebauliche Vertrag wird später durch den Rat genehmigt.

 


Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erinnert an die durch den Rat beschlossene Aufstellung eines Rahmenplanes zur Entwicklung des Bereiches Berliner Straße. Der Anlass zur Aufstellung einer Rahmenplanung war die Nutzung städtebaulicher Potenziale und Chancen nach der Schließung der Heideschule sowie eine sinnvolle Entwicklung der innerörtlichen Brach- und  Freiflächen. Ziel der Planung war die Schaffung von Wohnangeboten für verschiedene Generationen mit einer aufgelockerten Bebauung und Erhalt der vorhandenen Grün- und Wegestrukturen. Das Bebauungsplanverfahren werde noch im Mai 2017 fortgesetzt. Die Offenlegung sei für die 2. Hälfte 2017 avisiert, sodass vorrausichtlich mit einer Rechtskraft des Bebauungsplanes Anfang 2017 zu rechnen sei. Noch im Jahr 2017 werde ein Grundstückskaufvertrag mit einem externen Bauträger abgeschlossen.  Hier zeichne sich eine Einigung zwischen dem Grundstückseigentümern Harpen und den potenziellen Investoren Fakt/Rudimo ab. Daher verhandele die Stadt bezüglich des städtischen Areals mit demselben Investor. Der noch zu schließende städtebauliche Vertrag (Erschließungsvertrag) werde u.a. die Herstellung der Erschließungsanlagen, die Frei- und Spielflächen sowie den Abbruch der ehemaligen Heideschule beinhalten. Der vom Investor vorzunehmende Abbruch werde sich mindernd auf den Kaufpreis des städtischen Areals auswirken.

 

Professor Schulte-Kemper stellt seine Unternehmen “Fakt“ und “Rudimo“ einschließlich bereits realisierter Referenzobjekte in der Region vor. Er betont, dass ihm der soziale Wohnungsbau mit Reihen- und Doppelhäusern anstelle von Geschosswohnungsbau sehr am Herzen liege. Für die Entwicklung der verschiedenen Haustypen sei die Firma WIEKO -planen und bauen- beauftragt worden. Herr Wieschollek, Geschäftsführer der Firma WIEKO, stellt den leicht modifizierten städtebaulichen Rahmenplan vor. Der Rahmenplan beinhaltet die Errichtung verschiedener Haustypen wie Doppelhaushälften, Bungalows, Stadtvillen und Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen. Damit können verschiedene Segmente des Wohnungsmarktes abgedeckt werden.

 

Die Vertreter der Politik würdigen die modifizierte Rahmenplanung als gelungene Überplanung der vorhandenen Brach- und Freiflächen.

 

Stadtverordneter Wehmann bittet bei der Gebäudeausrichtung die Eignung zur  Anbringung von Photovoltaikanlagen zu berücksichtigen.

 

Stadtverordneter Engelhardt erklärt für die Fraktion BergAUF, dass man sich gegen die Entwicklung des im Eigentum eines Landwirtes befindlichen dritten Bauabschnittes ausspreche und daher der Beschlussvorlage nicht zustimmen werde.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erwidert, dass das durch die politischen Gremien beschlossene städtebauliche Konzept zum Bebauungsplan WD 118 auch für den dritten Bauabschnitt Wohnbauflächen vorsehe. Hier werde dem Ziel Innenentwicklung vor Außenentwicklung Rechnung getragen. Zudem sei die Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes vom Rat beschlossen worden und damit für die Verwaltung verbindlich.

 

Ferner werden Details und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Der Investor sagt eine Versorgung der Stellplätze über den derzeit rechtlich geforderten Rahmen zu.