Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, für die im Bebauungsplan Nr. BK 68/II „Alte Kolonie“ als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzte Teilfläche des Grundstücks der Gemarkung Bergkamen, Flur 12, Flurstück Nr. 66 das Vorkaufsrecht auszuüben.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt, dass durch das Vorkaufsrecht
sichergestellt werden soll, dass die Fläche auch weiterhin der Öffentlichkeit
zur Verfügung steht.