Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster zur Klage gegen den Bebauungsplan Waldsiedlung. Dem Vortrag des Klägers zu Entwässerungsdetails sei das Gericht nicht gefolgt. Das Gericht stelle aber den gesamten Bebauungsplan auf den Prüfstand. Hier seien Höhenfestsetzungen, die nicht in NN-Höhen angeben worden seien und ein Wendehammer der geringfügig in einem Schachtschutzbereich liege, bemängelt worden. In einem weiteren Verfahren sei unter Beteiligung des UBV möglich, diese kleinen Mängel bis Herbst 2017 zu heilen. Die Bauflächen sollen ausschließlich durch den jetzigen Eigentümer, die RAG MI Essen, vermarket werden.

Erster Beigeordneter berichtet über die durchgeführte Gewässerschau unter Beteiligung des Kreises Unna. Im Bereich des Schwarzen Weges seien Verstöße gegen die Satzung festgestellt worden. In Absprache mit der Kreisverwaltung werde die Verwaltung tätig werden. Die Verwaltung werde die Anwohner informieren, dass eine Privatnutzung der Ausgleichsflächen nicht zulässig sei.

Erster Beigeordneter berichtet über die im nächsten Jahr anstehende Erneuerung der nördlichen Lippestraße in Heil. Da hierüber insbesondere der Schulbusverkehr zur Bodelschwingh-Schule des Kreises Unna abgewickelt werde, solle der Straßenquerschnitt von heute 4,0 m auf zukünftig 6,50 m verbreitert werden. Der Kreis habe bereits  signalisiert sich an den zusätzlichen Ausbaukosten finanziell beteiligen zu wollen.