Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss nimmt die Vorlage – Drucksache Nr. 11/0838 – zur Kenntnis.
Beigeordneter
Lachmann stellt den Budgetbericht per 31.12.2016 vor. Er erläutert, dass dieser
um 1,7 Mio. € die ursprüngliche Planung überschreitet und damit der
Haushaltsausgleich in 2016 tatsächlich erreicht wird. Er weist ebenso wie bei
den entsprechenden Voranfragen der Fraktionen der SPD und CDU darauf hin, dass
der Budgetbereich im Bereich Soziales aufgrund von nicht absehbaren
Einmaleffekten in 2016 um ca. 3,3 Mio. € positiv gegenüber der Planung
abschneidet. Daher ist es möglich, keine Ergebnisabführung des SEB einzuplanen
und stattdessen derzeit eine entsprechende Stärkung des dortigen Eigenkapitals
vorzusehen. Er unterstreicht, dass entgegen von Aussagen in der Presse die Höhe
des Eigenkapitals des SEB keine Auswirkung auf den kalkulatorischen Zins und
damit die Gebührenhöhe hat. Bezugsgröße des kalkulatorischen Zinses ist
vielmehr das betriebsnotwendige Kapital, welches der Summe aller
Wirtschaftsgüter entspricht, die notwendig sind, um einen reibungslosen
Betriebsablauf zu gewährleisten. Zudem betont er, dass für das Haushaltsjahr
2017 eine Senkung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 6,25 % und der
Abwassergebühren im Dezember im Rat beschlossen wurde. Eine weitere Senkung der
Ergebnisabführung um ca. 1,5 Mio. € würde hingegen den Haushaltsausgleich
vereiteln, da diese nicht vom geplanten Jahresergebnis von plus 500.000,- Euro
aufgefangen werden kann.
CDU-Fraktionsvorsitzender
Heinzel erinnert an den Antrag seiner Fraktion aus der Ratssitzung im Dezember,
wonach die Eigenkapitalverzinsung deutlicher als beschlossen worden ist gesenkt
werden sollte. Hier zeigt sich nun, dass das Geld nicht gebraucht wurde.
Für den
SPD-Fraktionsvorsitzenden Schäfer ignoriert die CDU-Fraktion den vom Kämmerer
benannten Einmaleffekt. Die Diskussion zur Eigenkapitalverzinsung kann dann
wieder zu den Haushaltsplanberatungen geführt werden. Hier ist dann die Frage
zu stellen, was man sich leisten kann.