Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der ersten Überarbeitung vom 20.Juni 2016) einen Förderantrag zum Breitbandausbau zu stellen.

 

Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt, dass die Kooperationserklärung der beteiligten Kommunen zustande kommt und ein kompetenter Kooperationspartner gefunden werden.


Bürgermeister Schäfer erläutert die Fördervoraussetzungen und die Sinnhaftigkeit eines gemeinsamen Antrages mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen. Da die Stadt Bergkamen sich offiziell noch in der Haushaltssicherung befindet, besteht die Chance auf eine 100%ige Förderung. Sollte dies anders interpretiert werden, ist der dann fällige 10%ige Eigenanteil im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018/2019 aufzubringen. Auf Nachfrage von SPD-Fraktionsvorsitzendem Schäfer erklärt er, dass bisher in der Marina Rünthe, der Industriestraße im Bereich RT 85, der Rünther Straße und dem Logistikparkt an der A 2 Glasfaser liegt.

 

Bündnis 90/Die Grünen-Stadtverordneter Sparringa fragt nach, wieso das Betreibermodell vorgeschlagen wird.

 

Bürgermeister Schäfer sieht hier den Vorteil, dass bei diesem Modell die Kommune Eigentürmer ist. Hier kann die Kommune nach spätestens 20 Jahren das Netz veräußern. Auf Nachfrage von BergAUF-Fraktionsvorsitzendem Engelhardt erklärt er zur Bauweise, dass dies je nach Bodenbeschaffenheit auch ohne größere Tiefbauarbeiten erfolgen kann.