Sitzung: 15.12.2016 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 2
Vorlage: 11/0785
Beschluss:
- Der Rat der Stadt Bergkamen billigt das städtebauliche Entwicklungskonzept i. S. d. Anlage 2 gem. § 171b Abs. 2 BauGB für das Stadtumbaugebiet „Wasserstadt Aden“ in Bergkamen.
- Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur öffentlichen
Auslegung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 171b Abs. 2
BauGB für das Stadtumbaugebiet „Wasserstadt Aden“ in Bergkamen
entsprechend der Anlage 3.
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes „Wasserstadt Aden“ der Stadt Bergkamen i. S. d. Anlage 4 gem. § 171b Abs. 1 auf Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Die Anlage 4 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender
Engelhardt erklärt, dass seine Fraktion immer noch auf dem Standpunkt ist, dass
die Giftstoffe im Boden freien Zugang zur Natur haben. Daher erfolgt hier keine
Zustimmung.
Erster Beigeordneter
Dr.-Ing. Peters entgegnet, dass die Strafanzeige des BUND inzwischen
eingestellt worden ist.
CDU-Fraktionsvorsitzender
Heinzel bezieht sich auf den Masterplan Mobilität, wonach die Jahnstraße auch
den zukünftigen Verkehr aufnehmen kann. Dies sieht seine Fraktion nicht so.
Über die L821n muss weiter diskutiert werden.