Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 2

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt das städtebauliche Entwicklungskonzept i. S. d. Anlage 2 gem. § 171b Abs. 2 BauGB für das Stadtumbaugebiet „Wasserstadt Aden“ in Bergkamen.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 171b Abs. 2 BauGB für das Stadtumbaugebiet „Wasserstadt Aden“ in Bergkamen entsprechend der Anlage 3.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes „Wasserstadt Aden“ der Stadt Bergkamen i. S. d. Anlage 4 gem. § 171b Abs. 1 auf Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Die Anlage 4 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt erklärt, dass seine Fraktion immer noch auf dem Standpunkt ist, dass die Giftstoffe im Boden freien Zugang zur Natur haben. Daher erfolgt hier keine Zustimmung.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters entgegnet, dass die Strafanzeige des BUND inzwischen eingestellt worden ist.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel bezieht sich auf den Masterplan Mobilität, wonach die Jahnstraße auch den zukünftigen Verkehr aufnehmen kann. Dies sieht seine Fraktion nicht so. Über die L821n muss weiter diskutiert werden.