Sitzung: 14.12.2016 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Vorlage: 11/0785
Beschluss:
Der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt-und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
- Der Rat der Stadt Bergkamen billigt das städtebauliche Entwicklungskonzept i. S. d. Anlage 2 gem. § 171b Abs. 2 BauGB für das Stadtumbaugebiet „Wasserstadt Aden“ in Bergkamen.
- Der
Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur öffentlichen
Auslegung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 171b Abs. 2
BauGB für das Stadtumbaugebiet „Wasserstadt Aden“ in Bergkamen
entsprechend der Anlage 3.
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes „Wasserstadt Aden“ der Stadt Bergkamen i. S. d. Anlage 4 gem. § 171b Abs. 1 auf Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Die Anlage 4 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Herr Wiese stellt anhand einer
Präsentation das städtebauliche Entwicklungskonzept und
das Stadtumbaugebiet Wasserstadt Aden
vor.
Erster Beigeordneter Dr.-Ing.
Peters ergänzt, dass die Stadt Bergkamen
mit 4,8 Mio. € an der
Finanzierung des Projektes beteiligt
sei. Dr.-Ing. Peters dankt dem Land NRW für die
Unterstützung des Projektes und der
Aufstockung der Förderung von 10,9 Mio.€ auf 12,6 Mio. €.
Frau Thylmann wird für die Fraktion
BergAuf dem Vorhaben nicht zustimmen. Aus ihrer Sicht
sei die Planung der Wasserstadt
falsch. Ein Anliegen bei der Umsetzung des Projektes sei die
Gewinnmaximierung durch den Verkauf
von Wohnbauflächen durch die RAG. Sie bemängelt den
Umgang mit belasteten Böden und die
Entlassung der RAG aus der Bergaufsicht. Es sei auch
nicht abzusehen, welche Kosten für die
Sanierung der Flächen von der Stadt Bergkamen zu
übernehmen seien.
Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters
erklärt, dass die Fraktion BergAuf diese Einlassungen schon
mehrfach in diesem Ausschuss
vorgetragen habe. Er stellt klar, dass die RAG keine Gewinne
durch den Verkauf von Wohnbauflächen
erziele, da die Wohnbauflächen der Wasserstadt Aden
durch die Stadt erworben worden seien
und diese auch durch die Stadt Bergkamen vermarktet
und veräußert werden. Auch die
Einlassung zur Kontaminierung der Böden und der Gewässer
entspreche nicht den Tatsachen. Dies
habe auch die Einstellung des
Ermittlungsverfahrens nach
Strafanzeige durch den BUND bei der Staatsanwaltschaft in Bochum
gezeigt. Die in der Anzeige
vorgetragenen Anschuldigungen haben
sich als haltlos erwiesen. Dr.-Ing. Peters zitiert ein
Schreiben der Staatsanwaltschaft
Bochum vom 27.07.2016, wonach keine Anhaltspunkte von
Straftaten für Boden- oder
Gewässerverunreinigung vorliege. Das Ermittlungsverfahren sei
somit eingestellt. Zur Entlassung aus
der Bergaufsicht ergänzt er, dass lediglich die Fläche des
“SO-Bergbau“ auf Grund der
“Wasserhaltung östliches Ruhrgebiet“ noch unter der Bergaufsicht
Stehe; alle anderen Flächen der
Wasserstadt seien bereits aus der Bergaufsicht entlassen.
Stadtverordneter Reichelt freut sich
über die sichtbaren Fortschritte der Wasserstadt Aden und
sieht hier ein deutliches Zeichen des
Strukturwandels auf Bergkamener Stadtgebiet. Mit dieser
Beschlussvorlage werde ein weiterer
Baustein zur Realisierung der Wasserstadt Aden gesetzt.
Er dankt der Landesregierung für die
Unterstützung und die Finanzierung des Projektes. Bei der
Wasserstadt Aden gehe es nicht
ausschließlich um die Bereitstellung von Wohnbauflächen,
sondern auch um die Bereitstellung von
Gewerbe- und Dienstleitungsflächen. Dies sei ein
wichtiger Schritt zur Stärkung der
einheimischen Wirtschaft.
Stadtverordneter Miller schließt sich
dem Lob der SPD-Fraktion an. Bezüglich der
Einwohneranregung zum
Verkehrsaufkommen auf der Jahnstraße, kann er die positive
Einschätzung der Verwaltung, wonach
die Jahnstraße die zusätzlichen
Mehrverkehre durch die
Wasserstadt mit aufnehmen könne, nicht
teilen. Die CDU-Fraktion sehe weiterhin die
Realisierung der L 821 n als unverzichtbar an.
Erster Beigeordneter antwortet, dass
es unerheblich sei, ob die L 821 n realisiert werde oder
nicht, die Jahnstraße werde das
zentrale Tor zur Wasserstadt Aden sein. Er sehe hier aber keine
Probleme in der Leistungsfähigkeit der
Jahnstraße, da die Anbindung der Wasserstadt Aden
unter Berücksichtigung der zu
erwartenden Verkehrsströme über einen leistungsfähigen
Kreisverkehrsplatz erfolge; auch die
Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge durch
Straßen.NRW erhöhe die Sicherheit und
Leistungsfähigkeit der Jahnstraße.
Herr Kabaca erklärt für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen, dass es ein
positives Signal für die
Stadt Bergkamen sei und man werde das
Projekt wohlwollend begleiten.