Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt-und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen billigt das städtebauliche Entwicklungskonzept i. S. d. Anlage 2 gem. § 171b Abs. 2 BauGB für das Stadtumbaugebiet „Wasserstadt Aden“ in Bergkamen.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Abwägungsvorschlag zur öffentlichen Auslegung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes gem. § 171b Abs. 2 BauGB für das Stadtumbaugebiet „Wasserstadt Aden“ in Bergkamen entsprechend der Anlage 3.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes „Wasserstadt Aden“ der Stadt Bergkamen i. S. d. Anlage 4 gem. § 171b Abs. 1 auf Grundlage des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes. Die Anlage 4 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Herr Wiese stellt anhand einer Präsentation das städtebauliche Entwicklungskonzept und

das Stadtumbaugebiet Wasserstadt Aden vor.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters  ergänzt, dass die Stadt Bergkamen mit 4,8 Mio. € an der

Finanzierung des Projektes beteiligt sei. Dr.-Ing. Peters dankt dem Land NRW für die

Unterstützung des Projektes und der Aufstockung der Förderung von 10,9 Mio.€ auf 12,6 Mio. €.

 

Frau Thylmann wird für die Fraktion BergAuf dem Vorhaben nicht zustimmen. Aus ihrer Sicht

sei die Planung der Wasserstadt falsch. Ein Anliegen bei der Umsetzung des Projektes sei die

Gewinnmaximierung durch den Verkauf von Wohnbauflächen durch die RAG. Sie bemängelt den

Umgang mit belasteten Böden und die Entlassung der RAG aus der Bergaufsicht. Es sei auch

nicht abzusehen, welche Kosten für die Sanierung der Flächen von der Stadt Bergkamen zu

übernehmen seien. 

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt, dass die Fraktion BergAuf diese Einlassungen schon

mehrfach in diesem Ausschuss vorgetragen habe. Er stellt klar, dass die RAG keine Gewinne

durch den Verkauf von Wohnbauflächen erziele, da die Wohnbauflächen der Wasserstadt Aden

durch die Stadt erworben worden seien und diese auch durch die Stadt Bergkamen vermarktet

und veräußert werden. Auch die Einlassung zur Kontaminierung der Böden und der Gewässer

entspreche nicht den Tatsachen. Dies habe auch die Einstellung  des Ermittlungsverfahrens nach

Strafanzeige durch den  BUND bei der Staatsanwaltschaft in Bochum gezeigt. Die in der Anzeige

vorgetragenen Anschuldigungen haben sich als haltlos erwiesen. Dr.-Ing. Peters zitiert ein

Schreiben der Staatsanwaltschaft Bochum vom 27.07.2016, wonach keine Anhaltspunkte von

Straftaten für Boden- oder Gewässerverunreinigung vorliege. Das Ermittlungsverfahren sei

somit eingestellt. Zur Entlassung aus der Bergaufsicht ergänzt er, dass lediglich die Fläche des

“SO-Bergbau“ auf Grund der “Wasserhaltung östliches Ruhrgebiet“ noch unter der Bergaufsicht

Stehe; alle anderen Flächen der Wasserstadt seien bereits aus der Bergaufsicht entlassen.

 

Stadtverordneter Reichelt freut sich über die sichtbaren Fortschritte der Wasserstadt Aden und

sieht hier ein deutliches Zeichen des Strukturwandels auf Bergkamener Stadtgebiet. Mit dieser

Beschlussvorlage werde ein weiterer Baustein zur Realisierung der Wasserstadt Aden gesetzt.

Er dankt der Landesregierung für die Unterstützung und die Finanzierung des Projektes. Bei der

Wasserstadt Aden gehe es nicht ausschließlich um die Bereitstellung von Wohnbauflächen,

sondern auch um die Bereitstellung von Gewerbe- und Dienstleitungsflächen. Dies sei ein

wichtiger Schritt zur Stärkung der einheimischen Wirtschaft.

 

Stadtverordneter Miller schließt sich dem Lob der SPD-Fraktion an. Bezüglich der

Einwohneranregung zum Verkehrsaufkommen auf der Jahnstraße, kann er die positive

Einschätzung der Verwaltung, wonach die Jahnstraße die  zusätzlichen Mehrverkehre durch die

Wasserstadt mit aufnehmen könne, nicht teilen. Die CDU-Fraktion sehe weiterhin die

Realisierung der  L 821 n als unverzichtbar an.

 

Erster Beigeordneter antwortet, dass es unerheblich sei, ob die L 821 n realisiert werde oder

nicht, die Jahnstraße werde das zentrale Tor zur Wasserstadt Aden sein. Er sehe hier aber keine

Probleme in der Leistungsfähigkeit der Jahnstraße, da die Anbindung der Wasserstadt Aden

unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verkehrsströme über einen leistungsfähigen

Kreisverkehrsplatz erfolge; auch die Beseitigung der schienengleichen Bahnübergänge durch

Straßen.NRW erhöhe die Sicherheit und Leistungsfähigkeit der Jahnstraße.

 

Herr Kabaca erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass  es ein positives Signal für die

Stadt Bergkamen sei und man werde das Projekt wohlwollend begleiten.