Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung / Umwelt, Bauen und Verkehr des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die in der Sitzung vorgestellte Dokumentation zur „Ermittlung möglicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Bergkamen“ zur Beratung an die Fraktionen im Rat der Stadt Bergkamen weiterzuleiten. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt in der ersten Ratssitzung im Jahr 2017.


Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters bekräftigt die positive Grundeinstellung  der Stadt Bergkamen zu den regenerativen Energien und erklärt, dass die Ausweisung von Vorrangzonen

für Windenergieanlagen ein wichtiges und zentrales Thema der Flächennutzungsplanung sei. 

Unter Berücksichtigung des Windenergie-Erlasses vom 04.11.2015 sowie der aktuellen

landesplanerischen Vorgaben, habe die Verwaltung unter Einbeziehung des Kreises Unna das

Thema erneut untersucht. Die Studie der Verwaltung werde heute erstmals im Fachausschuss

eingebracht,  so dass in den nächsten Wochen das Thema in den Fraktionen in Ruhe beraten

werden könne. Die abschließende Beschlussfassung solle im Rat in seiner ersten Sitzung in 2017

erfolgen.

 

Frau Thiede und Herr Busch stellen anhand einer Präsentation die aktuellen Untersuchungsergebnisse  zur Ermittlung möglicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen

auf Bergkamener Stadtgebiet vor.  Die Präsentation werde den Ausschussmitgliedern zur

Verfügung gestellt.

 

Stadtverordneter Sparringa fragt an, ob bei den abgebildeten 2,3 MW-Anlagen auch die

geräuscharmen Anlagen untersucht worden seien. Weiter fragt er an, ob ein Betreiber auch außerhalb der abgebildeten Bereiche  Anlagen aufstellen könne und sich die dargestellten Flächen  bei der Aufstellung von vertikalen Windenergieanlagen erhöhen würden.

 

Herr Busch erklärt, dass in der Untersuchung eine standardisierte Anlage berücksichtigt worden sei, um einen potenziellen Nutzer nicht an eine genau bestimmte Windkraftanlage zu binden.  Bezüglich  der Aufstellung sei festzuhalten, sollten auf Bergkamener Stadtgebiet Konzentrationszonen ausgewiesen werden, sei eine Genehmigung einer Anlage außerhalb dieser

Zonen nicht möglich. In den Zonen könne aber auch ein Antrag für einzelne Anlagen gestellt werden. Auch die Errichtung von vertikalen Windenergieanlagen  sei in den Zonen möglich, da

alle untersuchten Flächen für vertikale und horizontale Windenergieanlagen geeignet sein müssen. Eine Ausweisung nur für eine Variante sei rechtlich nicht zulässig.

 

Stadtverordneter Engelhardt bittet unter Berücksichtigung der globalen Erderwärmung den Ausbau von Windenergieanlagen zu unterstützen. Er bittet auch um die Einbindung der vertikalen Windenergieanlagen in weitere Untersuchungen. 

 

Stadtverordneter Weiß  gibt zu bedenken, dass ein Verzicht auf die Ausweisung von Konzentrationszonen zu weiteren Restriktionen bei der Prüfung und der Genehmigung von

Einzelanlagen führen werde. Eine abschließende Position der SPD-Fraktion erfolge erst Anfang

2017.

 

Stadtverordneter Heinzel erklärt, die Aufstellung von Windenergieanlagen sei nicht einfach umzusetzen, was die Errichtung der Anlage in Overberge gezeigt habe. Er stelle sich aber die

Frage, warum die Bergehalde nicht als Konzentrationszone geeignet sei.

 

Frau Thiede erklärt, dass die Bergerhalde im Flächennutzungsplan als Fläche für Freizeit und

Erholung dargestellt ist, zudem widerspreche die Aufstellung von Windenergieanlagen dem in

Aufstellung befindlichen Landesentwicklungsplan sowie den innerstädtischen Entwicklungszielen. 

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters ergänzt, dass die Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen der Kreis Unna ist. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens  werde der

Kreis Unna u.a. Belange des Arten-und Landschaftsschutzes, der Flugsicherung sowie die

Beeinträchtigung  von Leitungen und Funktrassen prüfen. Für jede Anlage werde es eine

Einzelfallprüfung geben.