Sitzung: 06.12.2016 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 11/0746
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung / Umwelt, Bauen und Verkehr des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die in der Sitzung vorgestellte Dokumentation zur „Ermittlung möglicher Konzentrationszonen für Windkraftanlagen in Bergkamen“ zur Beratung an die Fraktionen im Rat der Stadt Bergkamen weiterzuleiten. Die abschließende Beschlussfassung erfolgt in der ersten Ratssitzung im Jahr 2017.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters bekräftigt die positive Grundeinstellung der Stadt Bergkamen zu den regenerativen
Energien und erklärt, dass die Ausweisung von Vorrangzonen
für
Windenergieanlagen ein wichtiges und zentrales Thema der Flächennutzungsplanung
sei.
Unter Berücksichtigung
des Windenergie-Erlasses vom 04.11.2015 sowie der aktuellen
landesplanerischen
Vorgaben, habe die Verwaltung unter Einbeziehung des Kreises Unna das
Thema erneut
untersucht. Die Studie der Verwaltung werde heute erstmals im Fachausschuss
eingebracht, so dass in den nächsten Wochen das Thema in
den Fraktionen in Ruhe beraten
werden könne. Die
abschließende Beschlussfassung solle im Rat in seiner ersten Sitzung in 2017
erfolgen.
Frau Thiede und
Herr Busch stellen anhand einer Präsentation die aktuellen Untersuchungsergebnisse zur Ermittlung möglicher Konzentrationszonen
für Windkraftanlagen
auf Bergkamener
Stadtgebiet vor. Die Präsentation werde
den Ausschussmitgliedern zur
Verfügung gestellt.
Stadtverordneter
Sparringa fragt an, ob bei den abgebildeten 2,3 MW-Anlagen auch die
geräuscharmen
Anlagen untersucht worden seien. Weiter fragt er an, ob ein Betreiber auch
außerhalb der abgebildeten Bereiche Anlagen
aufstellen könne und sich die dargestellten Flächen bei der Aufstellung von vertikalen
Windenergieanlagen erhöhen würden.
Herr Busch erklärt,
dass in der Untersuchung eine standardisierte Anlage berücksichtigt worden sei,
um einen potenziellen Nutzer nicht an eine genau bestimmte Windkraftanlage zu binden. Bezüglich
der Aufstellung sei festzuhalten, sollten auf Bergkamener Stadtgebiet Konzentrationszonen
ausgewiesen werden, sei eine Genehmigung einer Anlage außerhalb dieser
Zonen nicht
möglich. In den Zonen könne aber auch ein Antrag für einzelne Anlagen gestellt
werden. Auch die Errichtung von vertikalen Windenergieanlagen sei in den Zonen möglich, da
alle untersuchten
Flächen für vertikale und horizontale Windenergieanlagen geeignet sein müssen.
Eine Ausweisung nur für eine Variante sei rechtlich nicht zulässig.
Stadtverordneter
Engelhardt bittet unter Berücksichtigung der globalen Erderwärmung den Ausbau
von Windenergieanlagen zu unterstützen. Er bittet auch um die Einbindung der vertikalen
Windenergieanlagen in weitere Untersuchungen.
Stadtverordneter
Weiß gibt zu bedenken, dass ein Verzicht
auf die Ausweisung von Konzentrationszonen zu weiteren Restriktionen bei der
Prüfung und der Genehmigung von
Einzelanlagen
führen werde. Eine abschließende Position der SPD-Fraktion erfolge erst Anfang
2017.
Stadtverordneter
Heinzel erklärt, die Aufstellung von Windenergieanlagen sei nicht einfach umzusetzen,
was die Errichtung der Anlage in Overberge gezeigt habe. Er stelle sich aber
die
Frage, warum die
Bergehalde nicht als Konzentrationszone geeignet sei.
Frau Thiede
erklärt, dass die Bergerhalde im Flächennutzungsplan als Fläche für Freizeit
und
Erholung
dargestellt ist, zudem widerspreche die Aufstellung von Windenergieanlagen dem
in
Aufstellung
befindlichen Landesentwicklungsplan sowie den innerstädtischen Entwicklungszielen.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters ergänzt, dass die Genehmigungsbehörde für Windenergieanlagen
der Kreis Unna ist. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werde der
Kreis Unna u.a.
Belange des Arten-und Landschaftsschutzes, der Flugsicherung sowie die
Beeinträchtigung von Leitungen und Funktrassen prüfen. Für
jede Anlage werde es eine
Einzelfallprüfung
geben.