Beschluss: Kenntnisnahme

 

 


Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erklärt, dass das letzte Bergwerk vor ca. 15 Jahren geschlossen worden sei, dennoch befinde sich die Stadt weiterhin mitten im Strukturwandel. 

Im Rahmen der FNP-Werkstattgespräche in den einzelnen Ortsteilen zur zukünftigen Entwicklung der Stadt, haben die Bürger erklärt, dass sich  Bergkamen multifunktional

weiter entwickeln solle. Dazu gehöre neben Wohnen, Freizeit und Erholung auch die

Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandortes Bergkamen.  Daher sei auch die Ausweisung

neuer Gewerbeflächen notwendig. 

 

Unter Bezug auf die Berichterstattung in der Presse erläutert er die aktuelle regionalplanerische

Bewertung  der Gewerbeflächen/Kooperationsflächen insbesondere  im Bereich  Rünthe. Laut

RVR sei der vom Landrat gemeldete Standort “Ost 01-Bergkamen-Rünthe“ auf Grund eines

Fachbeitrags des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen

(LANUV) nicht als Kooperationsstandort für eine Gewerbeflächenentwicklung  geeignet. Der

Verwaltung liege dieser Fachbeitrag bisher nicht vor. Er bemängelt  die fehlende Transparenz im

Rahmen der Entscheidungsfindung durch den RVR.

 

Dr.-Ing. Peters stellt die Möglichkeiten der zukünftigen Entwicklung der Gewerbeflächen dar. Bei

realistischer Betrachtung biete nur der Kraftwerksstandort eine Chance für eine weitere gewerbliche Entwicklung. Es sei selbstverständlich begrüßenswert, dass der Kraftwerksstandort

von derzeitigen Stilllegungsplänen verschont worden sei, dennoch erscheint eine Außerbetriebssetzung in den nächsten 5-10 Jahren nicht unwahrscheinlich. Für eine zukunftsorientierte Planung für die nächsten 10-20 Jahre sei es zwingend notwendig, das

STEAG-Gelände in weitere Planungsüberlegungen mit einzubeziehen. Die Größe des Areals mit

62 ha, sowie die ausgezeichnete äußere Erschließung mit direkter Lage an der  L 736 bzw. an der Bundeswasserstraße “Datteln-Hamm-Kanal“, seien hervorragende Voraussetzungen für eine

Bewerbung als Kooperationsstandort.

 

Vorsitzender Schäfer merkt an, dass die Bereitstellung von Gewerbeflächen  der elementare

Bestandteil einer zukunftsorientierten Stadtentwicklungspolitik sei. Er äußert sein Unverständnis, dass das LANUV-Gutachten bisher nicht eingesehen werden konnte.

 

Stadtverordneter Heinzel kritisiert, sollten keine neuen Gewerbestandorte  ausgewiesen werden, sehe er keine Erweiterungsperspektive für den Mittelstand und somit den Verlust bzw. die Verlagerung von Arbeitsplätzen.

 

Stadtverordneter Sparringa stört die Einschränkung der Planungshoheit der Stadt Bergkamen

durch die Entscheidung des RVR. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen habe die  Fläche begutachtet und dabei festgestellt, dass es durchaus sensible Bereiche gäbe, aber ggfls. auch eine Eignung von Teilflächen für Gewerbe nachvollziehbar sei.