Sitzung: 07.12.2016 Betriebsausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 12, Enthaltungen: 4
Vorlage: 11/0761
Beschluss:
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.