Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 07.11.2016 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:

 

Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW als Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH, - mit dem erklärten Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW - an der nachfolgenden einstimmigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 05.10.2016 mitzuwirken, wird zugestimmt:

 

Auszug aus der Beschlussvorlage der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 05.10.2016:

 

„Die Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH stimmt zu, dass die Trianel GmbH ihre Beteiligung  an  der  Trianel  Onshore  Windkraftwerke  GmbH  &  Co.  KG  reduziert.

Die Trianel GmbH führt ihre Kapitaleinlage im Wege einer Kapitalherabsetzung als Kommanditist  an  der  Trianel  Onshore  Windkraftwerke  GmbH & Co. KG  in  der  Höhe  von 6.075.000 Euro zurück und bleibt mit einer verbleibenden Kapitaleinlage in Höhe von 2.925.000 Euro investiert. Dies entspricht einer Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG in Höhe von 5,35%.

 

Mit  der  Kapitalherabsetzung  an  der  Trianel  Onshore  Windkraftwerke  GmbH  &  Co.  KG

geht zwingend eine entsprechende prozentuale Beteiligungsherabsetzung an der persönlich haftenden Gesellschafterin Trianel Onshore Windkraftwerke Verwaltungs GmbH der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (Einheits-KG) sowie an den mittelbar gehaltenen Projektgesellschaften der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG einher.

 

Die Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH erteilt die Zustimmung zum Abschluss

und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die in diesem Zusammenhang erforderlich sind

und werden. Die Geschäftsführung wird ermächtigt, in Gesellschafterversammlungen der

Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG entsprechende Beschlüsse zu fassen und Handlungen vorzunehmen, die notwendig und zweckdienlich sind.

 

Etwaige Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter zu diesem Beschluss müssen bis zum  30. November  2016  ausgeräumt  werden,  damit  die  wirtschaftliche  und  rechtliche Umsetzung zum 31. Dezember 2016 erfolgen kann.“