Sitzung: 17.11.2016 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: 11/0726
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom
07.11.2016 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW als
Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH, - mit dem
erklärten Vorbehalt der notwendigen Gremienbeschlüsse der GSW - an der
nachfolgenden einstimmigen Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der
Trianel GmbH vom 05.10.2016 mitzuwirken, wird zugestimmt:
Auszug aus der Beschlussvorlage der Gesellschafterversammlung der
Trianel GmbH vom 05.10.2016:
„Die Gesellschafterversammlung der Trianel
GmbH stimmt zu, dass die Trianel GmbH ihre Beteiligung an
der Trianel Onshore
Windkraftwerke GmbH &
Co. KG reduziert.
Die Trianel GmbH führt ihre Kapitaleinlage
im Wege einer Kapitalherabsetzung als Kommanditist an
der Trianel Onshore
Windkraftwerke GmbH & Co.
KG in
der Höhe von 6.075.000 Euro zurück und bleibt mit
einer verbleibenden Kapitaleinlage in Höhe von 2.925.000 Euro investiert. Dies
entspricht einer Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH &
Co. KG in Höhe von 5,35%.
Mit
der Kapitalherabsetzung an
der Trianel Onshore
Windkraftwerke GmbH &
Co. KG
geht zwingend eine entsprechende prozentuale
Beteiligungsherabsetzung an der persönlich haftenden Gesellschafterin Trianel
Onshore Windkraftwerke Verwaltungs GmbH der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH
& Co. KG (Einheits-KG) sowie an den mittelbar gehaltenen
Projektgesellschaften der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG
einher.
Die Gesellschafterversammlung der Trianel
GmbH erteilt die Zustimmung zum Abschluss
und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge,
die in diesem Zusammenhang erforderlich sind
und werden. Die Geschäftsführung wird
ermächtigt, in Gesellschafterversammlungen der
Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG entsprechende
Beschlüsse zu fassen und Handlungen vorzunehmen, die notwendig und
zweckdienlich sind.
Etwaige Gremienvorbehalte seitens der
Gesellschafter zu diesem Beschluss müssen bis zum 30. November
2016 ausgeräumt werden,
damit die wirtschaftliche und
rechtliche Umsetzung zum 31. Dezember 2016 erfolgen kann.“