Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in der Stadt Bergkamen (Vergnügungssteuersatzung).


Rechtsreferendarin Schaumann berichtet über die Anpassung der Satzung an die aktuelle Entwicklung der Rechtsprechung. In ihrem Vortrag verdeutlicht sie, dass der Dortmunder Steuersatz nicht einfach auf die Stadt Bergkamen übertragen werden kann.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel begründet den Antrag seiner Fraktion. Hier soll ein politisches Zeichen gesetzt werden.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer begrüßt die Umstellung des Besteuerungsverfahrens. Grundsätzlich sollte die Steuer so hoch wie möglich sein. Daher fordert seine Fraktion die Verwaltung auf, für das Jahr 2018 einen aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung der dann vorhandenen Rechtsprechung zu liefern, um dann gegebenenfalls die Steuer noch einmal zu erhöhen.

 

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzender Wehmann unterstützt den Antrag der CDU. Bei diesem Sachverhalt muss die Politik auch einmal Mut zeigen.

 

Für BergAUF-Fraktionsvorsitzenden Engelhardt führt eine Erhöhung der Steuer nicht zum Zurückdrängen von Spielhallen. Stattdessen würden die Spielsüchtigen noch mehr verarmen.

 

FDP-Stadtverordnete Lohmann-Begander wünscht sich so wenige Spielhallen wie möglich und wird daher dem CDU-Antrag zustimmen.

 

Abschließend erklärt Beigeordneter Lachmann, dass mit den vorgeschlagenen 4,7 Prozent schon ein deutliches Signal gesetzt wird, das voraussichtlich zu Mehreinnahmen von ca. 150.000,- Euro führt. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung, rechtsunsichere Satzungen vorzulegen. Er weist ausdrücklich auf die rechtlichen Risiken hin.

 

Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion (siehe Anlage):

 

Abstimmungsergebnis:      Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                               Ja 14  Nein 26