Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern in
der Stadt Bergkamen (Vergnügungssteuersatzung).
Rechtsreferendarin
Schaumann berichtet über die Anpassung der Satzung an die aktuelle Entwicklung
der Rechtsprechung. In ihrem Vortrag verdeutlicht sie, dass der Dortmunder
Steuersatz nicht einfach auf die Stadt Bergkamen übertragen werden kann.
CDU-Fraktionsvorsitzender
Heinzel begründet den Antrag seiner Fraktion. Hier soll ein politisches Zeichen
gesetzt werden.
SPD-Fraktionsvorsitzender
Schäfer begrüßt die Umstellung des Besteuerungsverfahrens. Grundsätzlich sollte
die Steuer so hoch wie möglich sein. Daher fordert seine Fraktion die
Verwaltung auf, für das Jahr 2018 einen aktuellen Sachstand unter
Berücksichtigung der dann vorhandenen Rechtsprechung zu liefern, um dann gegebenenfalls
die Steuer noch einmal zu erhöhen.
Bündnis 90/Die
Grünen-Fraktionsvorsitzender Wehmann unterstützt den Antrag der CDU. Bei diesem
Sachverhalt muss die Politik auch einmal Mut zeigen.
Für
BergAUF-Fraktionsvorsitzenden Engelhardt führt eine Erhöhung der Steuer nicht
zum Zurückdrängen von Spielhallen. Stattdessen würden die Spielsüchtigen noch
mehr verarmen.
FDP-Stadtverordnete
Lohmann-Begander wünscht sich so wenige Spielhallen wie möglich und wird daher
dem CDU-Antrag zustimmen.
Abschließend erklärt
Beigeordneter Lachmann, dass mit den vorgeschlagenen 4,7 Prozent schon ein
deutliches Signal gesetzt wird, das voraussichtlich zu Mehreinnahmen von ca.
150.000,- Euro führt. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltung, rechtsunsichere
Satzungen vorzulegen. Er weist ausdrücklich auf die rechtlichen Risiken hin.
Abstimmung über den
Antrag der CDU-Fraktion (siehe Anlage):
Abstimmungsergebnis: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt
Ja 14 Nein 26