Beschluss:
Folgende gemäß § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S.666), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 25. Juni 2015 (GV NRW s. 496), in Kraft getreten am 04. Juli 2015, von Bürgermeister Schäfer und Stadtverordneten Heinzel am 25.08.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:
Die Zustimmung für
eine erhebliche außerplanmäßige Auszahlung gem. § 82 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für
die Einrichtung einer Großtagespflegestelle in den Räumen der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule
in Höhe von 108.000 € wird erteilt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei
der Buchungsstelle 01.11.14/0469.681100 - Landeszuweisungen- in Höhe von 97.200
€ und durch Minderauszahlungen in folgender Höhe:
6.800 € -
Buchungsstelle 02.12.07/0009.785100 - Feuerwehrgerätehaus Rünthe Neubau
2.500 € -
Buchungsstelle 03.21.06/0054.783101 - Erwerb von beweglichen Sachen des
Anlagevermögens
A.-Schweitzer-Schule
1.500 € -
Buchungsstelle 02.12.07/0443.785100 - Bau von Sirenenanlagen