Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, dass die bisherige Regelung des § 2 Abs. 3 UStG für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführte Leistungen weiterhin angewendet werden soll.


Da es laut Beigeordnetem Lachmann bisher keine Anwendungsbestimmungen der Finanzverwaltung gibt, soll durch den Beschluss Zeit gewonnen werden für die Umstellung. Eine vorzeitige Umstellung ist durch den Beschluss allerdings möglich.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel fragt an, wie sich das Thema zukünftig auf den EBB auswirkt.

 

Bürgermeister Schäfer erwidert, dass dies derzeit Spekulation ist, die Angelegenheit aber beobachtet wird.