Beschluss:
Zur Finanzierung der Ausgleichsleistungen für
die von der VKU erbrachten Verkehrsdienste im Kreis Unna wird der Bürgermeister
beauftragt, die als Anlage 1 beigefügte Refinanzierungsvereinbarung
zwischen dem Kreis Unna sowie den Städten und Gemeinden abzuschließen.