Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss nimmt den Gewässerschutzbericht 2015 des SEB zur Kenntnis.


Der Gewässerschutzbeauftragte Herr Strüwer erläutert den Gewässerschutzbericht und weist auf Änderungen durch das neue Landeswassergesetz vom 16.07.2016 hin.

 

Ausschussmitglied Herr Engelhardt erkundigt sich nach einer Einleitungsstelle der RAG in die Lippe.

Herr Strüwer erwidert, dass der Gewässerschutzbeauftragte lediglich für die Einleitungsstellen der Stadt zuständig ist; bei der o. g. Einleitungsstelle lieg die Zuständigkeit bei der unteren Wasserbehörde bzw. bei der RAG.

 

Ausschussmitglied Herr Heinzel fragt nach der Pflege der Vorfluter, wann und wie die Pflege vorgenommen wird und ob die Drainagen in Funktion gehalten werden.

Herr Strüwer weist auf das neue Landeswassergesetz hin, und erklärt, dass eine jährliche Begutachtung durch die untere Landeswasserbehörde stattfindet.