Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters teilt dem Ausschuss mit,  am 13.09.16 sei der  Radschnellweg Ruhr (RS 1) Thema einer Konferenz in Düsseldorf unter der Leitung des NRW-Landesministers Michael Groschek gewesen. U. a. sei als Ergebnis festgehalten worden, dass durch eine Gesetzesnovelle der RS1 einer Landesstraße gleichgestellt werde. Daher gelte als Rechtsrahmen das Planfeststellungsverfahren nach dem Straßen- und Wegegesetzes NRW.  Auch die Finanzierung des RS 1 sei auf Bergkamener Stadtgebiet durch Bundesmittel gesichert. Die Planung und der Bau würden federführend von Straßen. NRW übernommen. Der Ausschuss werde über die weitere Entwicklung in Kenntnis gesetzt.

Herr Salver fragt an, wie die Verwaltung die Bauvoranfrage Spielhalle Roggenkamp einschätze und wie mit den Mängeln am Busbahnhof (ZOB) umgegangen werde.

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters berichtet, dass die Spielhalle aus planungsrechtlicher Sicht nicht zulässig sei, da der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. OV 95 kerngebietstypische Spielhallen ausschließe.  Die Verwaltung habe dem Antragsteller eine Anhörung vor Ablehnung zugestellt. Zum ZOB ergänzt er, dass die Verwaltung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auch den ZOB instand halten werde.