Beschluss:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die im IV. Quartal 2015 gemäß der Ermächtigung des § 8 der Haushaltssatzung geleisteten über – und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen zur Kenntnis.

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt nachträglich die in der Anlage 3 a bereitgestellten Mittel.