Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Behindertenbeirat der Stadt Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2016 i. H. v. insg. 6.140 € zu zwei Dritteln als Grundförderung, zu gleichen Teilen aufgeteilt auf alle geförderten Gruppen, und zu einem Drittel anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2015 wie folgt zu verteilen:

 

Mitglieder

 2/3

 1/3

Gesamt-

Gruppe/Verein:

31.12.2015

Grundförderung

nach Mitgliedern

förderung:

Behindertengruppe

Wichernhaus

22

454,81 €

175,20 €

630,02 €

Behindertengruppe

Martin-Luther-Zentrum

16

454,81 €

127,42 €

582,23 €

Behindertensportgemeinschaft

Bergkamen

97

454,81 €

772,48 €

1.227,29 €

Gehörlosenverein

Einigkeit

7

454,81 €

55,75 €

510,56 €

Freundeskreis der

Von-Bodelschwingh-Schule

34

454,81 €

270,77 €

725,58 €

Behindertengruppe Oberaden

(Jochen-Klepper-Haus)

10

454,81 €

79,64 €

534,45 €

Behindertengruppe

Junge Erwachsene von St. Elisabeth

7

454,81 €

55,75 €

510,56 €

Blinden- und Sehbehindertenverein

Bergkamen

24

454,81 €

191,13 €

645,94 €

Initiative „Down-Syndrom“

Kreis Unna e. V.

40

454,81 €

318,55 €

773,36 €

257

4.093,33 €

2.046,67 €

6.140,00 €

 


Hinsichtlich der Verteilung der Fördermittel für die Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2016 wird eingangs durch Frau Grziwotz, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Frage aufgeworfen, ob ausschließlich die Betroffenen oder auch Familienangehörige als Mitglieder gemeldet werden. Die sich anschließende Diskussion kommt allerdings zu keinem konkreten Ergebnis, da die Nichtbetroffenen in den Gruppen bzw. Vereinen oft bei der Betreuung und Hilfestellung der betroffenen Angehörigen bzw. Mitglieder eine wichtige Rolle spielen. Die folgende Abstimmung darüber, ob die Statuten der Meldebedingungen einer Überarbeitung bedürfen, hat das einstimmige Ergebnis, dass die bisher übliche Verfahrensweise hinsichtlich der Meldung der Mitgliederzahlen beibehalten werden soll.