Sitzung: 05.04.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 0
Vorlage: 11/0541
Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2.
Änderungssatzung vom 14.04.2016 zur Satzung der Stadt Bergkamen über die
Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in
Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 25.03.2010, die der Erstschrift dieser
Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Die Mitarbeiterin des Jugendamtes Gabriele
Hörstrup erläutert die Vorlage der Verwaltung. Zunächst werden die Gründe für
die unterdurchschnittliche Eltern-Betragsquote in Bergkamen dargestellt, die
das prozentuale Verhältnis der Kindergartenbeiträge zu den Betriebskosten
abbildet. Der Anteil der Eltern, die aufgrund
geringen Einkommens von den Beitragszahlungen befreit sind, liegt mit 541 -
dies entspricht 39,12 % - im Vergleich zu den anderen Beitragsgruppen deutlich
an erster Stelle. Dazu kommen weitere in der Ausschussvorlage dargestellte
Befreiungstatbestände, so dass als Ursache für die geringe Elternbeitragsquote
die hohe Zahl der beitragsbefreiten Eltern erkennbar ist.
Dies hat die GPA in einer 2014 durchgeführten
Untersuchung unterstrichen. Um die unterdurchschnittliche Elternbeitragsquote
auszugleichen, hatte die GPA daraufhin empfohlen, alle Elternbeiträge an die
stetig steigenden Kosten anzupassen, die Tabelle mit höheren Beiträgen statt
für Kinder unter zwei auch für Kinder unter drei Jahren anzuwenden und die
oberste Einkommensgrenze von 68.750 Euro auf mindestens über 100.000 Euro
anzuheben.
Da sich im Vergleich zu den Nachbarkommunen
die Kindergartenbeiträge in Bergkamen bereits im obersten Niveau bewegen, soll
von einer generellen Beitragserhöhung und auf einer Übertragung der höheren
Beitragstabelle für Kinder unter drei Jahren abgesehen werden, um den Großteil
der Beitragszahler trotz ständig steigender Kosten nicht weiter zu belasten.
Mit der Festsetzung der Beitragsobergrenze
auf über 77.000 Euro bleibt der Vorschlag der Verwaltung weit unter der
Empfehlung der GPA. Die vorgeschlagene Erhöhung entspricht in der obersten
Beitragsklasse und maximaler Betreuungszeit von 45 Stunden bei Kindern über
zwei Jahren monatlich 44 Euro und bei Kindern unter zwei Jahren monatlich 57
Euro monatlich.
Außerdem sollen Empfänger von Sozialhilfe,
Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz
grundsätzlich beitragsbefreit werden. Auch die generelle Befreiung von
Pflegeeltern soll in die Beitragssatzung aufgenommen werden.
Ausschussmitglied Julian Deuse erklärt für
die SPD-Fraktion, dass es sich bei der teilweisen Beitragserhöhung um eine aus
seiner Sicht notwendige Anpassung handelt und seine Fraktion den
Satzungsänderungen wie vorgeschlagen zustimmen wird. Ausschussmitglied Thomas
Heinzel erklärt für die CDU-Fraktion, dass er durch die Beitragserhöhung eine
Senkung der Attraktivität Bergkamens für Familien sieht und den Solidarbeitrag
einer einzelnen Beitragsgruppe für zu hoch hält. Insofern werde die
CDU-Fraktion der Satzungsänderung nicht zustimmen.
Herr Dominik Kersten erklärt als Vorsitzender
des Jugendamt-Eltern-Beirates die Ablehnung der angedachten Erhöhungen im Namen
der Elternvertreter der Bergkamener Kitas.
Herr Gökhan Kabaca erklärt für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen die Zustimmung seiner Fraktion unter dem Gesichtspunkt
der sozialen Gerechtigkeit.
Herr Marcel Pattke erläutert für den
Stadtjugendring die Auffassung, dass die Beiträge so günstig wie möglich sein
sollten und insofern der Stadtjugendring sich gegen die Erhöhung der Beiträge
ausspricht.