Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderungssatzung vom 14.04.2016 zur Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege vom 25.03.2010, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 


Die Mitarbeiterin des Jugendamtes Gabriele Hörstrup erläutert die Vorlage der Verwaltung. Zunächst werden die Gründe für die unterdurchschnittliche Eltern-Betragsquote in Bergkamen dargestellt, die das prozentuale Verhältnis der Kindergartenbeiträge zu den Betriebskosten abbildet.  Der Anteil der Eltern, die aufgrund geringen Einkommens von den Beitragszahlungen befreit sind, liegt mit 541 - dies entspricht 39,12 % - im Vergleich zu den anderen Beitragsgruppen deutlich an erster Stelle. Dazu kommen weitere in der Ausschussvorlage dargestellte Befreiungstatbestände, so dass als Ursache für die geringe Elternbeitragsquote die hohe Zahl der beitragsbefreiten Eltern erkennbar ist.

Dies hat die GPA in einer 2014 durchgeführten Untersuchung unterstrichen. Um die unterdurchschnittliche Elternbeitragsquote auszugleichen, hatte die GPA daraufhin empfohlen, alle Elternbeiträge an die stetig steigenden Kosten anzupassen, die Tabelle mit höheren Beiträgen statt für Kinder unter zwei auch für Kinder unter drei Jahren anzuwenden und die oberste Einkommensgrenze von 68.750 Euro auf mindestens über 100.000 Euro anzuheben.

 

Da sich im Vergleich zu den Nachbarkommunen die Kindergartenbeiträge in Bergkamen bereits im obersten Niveau bewegen, soll von einer generellen Beitragserhöhung und auf einer Übertragung der höheren Beitragstabelle für Kinder unter drei Jahren abgesehen werden, um den Großteil der Beitragszahler trotz ständig steigender Kosten nicht weiter zu belasten.

 

Mit der Festsetzung der Beitragsobergrenze auf über 77.000 Euro bleibt der Vorschlag der Verwaltung weit unter der Empfehlung der GPA. Die vorgeschlagene Erhöhung entspricht in der obersten Beitragsklasse und maximaler Betreuungszeit von 45 Stunden bei Kindern über zwei Jahren monatlich 44 Euro und bei Kindern unter zwei Jahren monatlich 57 Euro monatlich.

 

Außerdem sollen Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz grundsätzlich beitragsbefreit werden. Auch die generelle Befreiung von Pflegeeltern soll in die Beitragssatzung aufgenommen werden.

 

Ausschussmitglied Julian Deuse erklärt für die SPD-Fraktion, dass es sich bei der teilweisen Beitragserhöhung um eine aus seiner Sicht notwendige Anpassung handelt und seine Fraktion den Satzungsänderungen wie vorgeschlagen zustimmen wird. Ausschussmitglied Thomas Heinzel erklärt für die CDU-Fraktion, dass er durch die Beitragserhöhung eine Senkung der Attraktivität Bergkamens für Familien sieht und den Solidarbeitrag einer einzelnen Beitragsgruppe für zu hoch hält. Insofern werde die CDU-Fraktion der Satzungsänderung nicht zustimmen.

 

Herr Dominik Kersten erklärt als Vorsitzender des Jugendamt-Eltern-Beirates die Ablehnung der angedachten Erhöhungen im Namen der Elternvertreter der Bergkamener Kitas.

 

Herr Gökhan Kabaca erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zustimmung seiner Fraktion unter dem Gesichtspunkt der sozialen Gerechtigkeit.

 

Herr Marcel Pattke erläutert für den Stadtjugendring die Auffassung, dass die Beiträge so günstig wie möglich sein sollten und insofern der Stadtjugendring sich gegen die Erhöhung der Beiträge ausspricht.