Beschluss:
Der Betriebsausschuss nimmt den Bericht des EBB zur Abfallmengenentwicklung Bergkamen 2015 und der Berechnung des Mindestmüllvolumens der Restmüllentsorgung zur Kenntnis.
Betriebsleiter
und Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters weist auf die erfreuliche Entwicklung
hin, dass im Jahr 2015 keine Umdeklarierung von Bioabfall in Restabfall
erfolgte. Des Weiteren stellt er fest, dass die Festlegung auf ein
Pflichtrestmüllvolumen von 10 Litern pro Einwohner und Woche weiterhin eine
Besserstellung für die Bergkamener Einwohner gegenüber dem rechnerischen
nachgewiesenen Restabfallaufkommen von 14,97 Liter darstellt.
BergAuf-Fraktionsvorsitzender
Engelhard bemängelt wie im Vorjahr die Anwendung des Schüttverdichtungsfaktors
von 0,16 aufgrund der Urteile des VG Arnsberg und OVG Münster. Diese würden
nicht mit der Einführung der Wertstofftonne und dem Entzug von Volumina aus der
Restabfalltonne einhergehen. Er kündigt einen entsprechenden Prüfauftrag seiner
Fraktion an die Verwaltung an.