Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, eine überplanmäßige Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW in Höhe von 60.000,00 Euro. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben in Höhe von 22.000,00 Euro bei der Buchungsstelle 02.12.07/0009.783100 (Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens für das Feuerwehrgerätehaus Rünthe) und Mehreinnahmen in Höhe von 38.000,00 Euro bei der Buchungsstelle 16.61.01/0203.681100 (Investitionspauschale).


Bürgermeister Schäfer teilt mit, dass die Mehraufwendungen insbesondere aus vorsorglichen Gründen entstanden sind, da ein weiterer Fluchtweg eingebaut werden musste.