Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Erschließungsanlage „Unter den Telgen“ mit der katasteramtlichen Flurstücksbezeichnung Gemarkung Weddinghofen, Flur 7, Flurstücke Nr. 941, 977, 978 und 994, dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Ziff. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW), gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) 1995 S. 1025, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.05.2014 (GV NRW S.294), in Kraft getreten am 28.05.2014, zu widmen. Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt. Die Straße „Unter den Telgen“ wird als Anliegerstraße klassifiziert.

 

Die Widmungsverfügung ist gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW öffentlich bekanntzumachen.