Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt, die Durchführung des sogenannten „Clearingverfahrens“ im Zusammenhang mit der stationären Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen auf geeignete, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe zu übertragen. Die Auswahl der Träger erfolgt durch das Jugendamt.


 Jugendamtsleiter Udo Harder erläutert die Vorlage der Verwaltung. Er erklärt, dass es sich bei den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, die durch das Jugendamt ausgewählt werden, um solcheTräger handelt, mit denen das Jugendamt bereits aktuell zusammenarbeitet und die entsprechende Plätze anbieten können.

 

Aktuell gibt es 14 Inobhutnahmen, 4 weitere unbegleitete Flüchtlinge wurden vorläufig in Obhut genommen. Lt. aktueller Hochrechnung des Landes, die sich an der Zahl der Gesamtzuweisungen an Flüchtlingen orientiert, beträgt das Kontingent der Stadt Bergkamen derzeit 25 Plätze für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge.

 

Beigeordnete Christine Busch führt aus, dass für die Unterbringung das Landesjugendamt die Standards fordert, die auch für die Unterbringung anderer Jugendlicher gesetzt werden, diese jedoch für die Betreuung der Flüchtlinge nicht passend sind. Zu dieser Problematik gibt es derzeit Gespräche auf Kreisebene.

 

Die Minderjährigkeit der Flüchtlinge wird aufgrund vorgegebener Einschätzungskriterien durch das Jugendamt entschieden, dessen Alterseinschätzung nur durch einen Gegenbeweis, z. B. ein offizielles Dokument, angefochten werden kann.