Herr Dr. Harald
Friedrich erläutert anhand einer Präsentation das Thema Reststoff-Verbringung
und PCB in RAG Grubenwasser.
Der Vorsitzende
bedankt sich bei Herrn Dr. Harald Friedrich und weist auf die Wichtigkeit des
Themas hin. Der Ausschuss habe mit der Einladung eines Vertreters der RAG in
der Sitzung am 15.09.2015 und der Einladung eines Vertreters des BUND
signalisiert, dass man sich in alle Richtungen informieren werde. Ein Vertreter
des LANUV konnte nicht für einen Vortrag im Ausschuss gewonnen werden.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters erläutert die Absage des LANUV anhand des
Schriftverkehrs zwischen LANUV und Verwaltung vom 07.10.15 und zitiert
folgendes aus dem Schreiben:
„Ich bitte um
Verständnis, das ich Ihrer Bitte leider nicht nachkommen kann. Neben Ihnen
haben sich bereits andere Städte an unser Haus mit gleicher oder ähnlicher
Bitte geäußert, denen wir ebenfalls absagen mussten. Zum einen können wir aus
Kapazitätsgründen nicht alle anfragenden Städte bedienen, zum anderen werden
wir von Seiten des Umweltministeriums zunächst den Umweltausschuss des Landtags
mit einem weiteren Bericht, insbesondere zum Thema PCB in Grubenwässern
unterrichten, bevor wir die "kommunale Ebene bedienen können".
Ich darf Sie aber darauf aufmerksam machen, dass zum Thema Grubenwasser incl.
der PCB-Problematik bereits mehrere Berichte an den Umwelt- bzw.
Wirtschaftsausschuss des Landtags vorliegen (z.B. Vorlage 16/2134,
Vorlage16/1150, Vorlage16/2631, Vorlage 16/2791) und dass zu dem vom
Umweltministerium und Wirtschaftsministerium gemeinsam vergebenen Gutachten zum
Thema "Berghohlraumversatz" unter der Internetadresse: www.umweltauswirkungen-utv.de die Unterlagen
des Projektbegleitenden Arbeitskreises zu dem v. g. Gutachten öffentlich
zugänglich sind. Hier finden Sie sowohl den Auftrag an die Gutachter wie auch
weitere Unterlagen, die Sie mit den v.g. Landtagsberichten in die Lage
versetzen, Ihren Ausschuss umfassend zu unterrichten“.
Dr.-Ing. Peters
erläutert, dass die Verwaltung die Resolution des Rates 1:1 in Bezug auf das
Thema PCB Grubenwasser umgesetzt habe und gibt auf Grund der großen Zahl der
Zuhörer auf der Tribüne den Inhalt der Resolution wieder.
Herr Kabaca von der
Fraktion Bündnis90/Die Grünen fragt an, welchen Inhalt die Strafanzeige des
BUND gegen die RAG habe.
Dr. Harald
Friedrich antwortet, dass die Strafanzeige sich eigentlich nicht nur gegen die
RAG sondern auch gegen die Genehmigungsbehörde hätte richten müssen. Die RAG
selbst habe aus seiner Sicht nicht gegen geltendes Recht verstoßen, da
entsprechende Genehmigungen für die Einleitung des Grubenwassers vorlagen. Er
sehe hier ein Versäumnis bei der Genehmigungsbehörde, die die Problematik PCB
im Grubenwasser nicht erkannt habe.
Stadtverordneter
Engelhardt bedankt sich für den Vortrag und fragt an, ob man PCB aus
Grubenwasser filtern könne und ob es dazu eine rechtliche Verpflichtung gebe.
Herr Dr. Harald
Friedrich antwortet, die RAG habe Genehmigungen zur Einleitung des
Grubenwassers erhalten. Eine rechtliche Verpflichtung zur Aufbereitung des
Grubenwassers vor Einleitung sei darin nicht enthalten. Die Aufbereitung bzw.
die Filterung des Grubenwassers sei grundsätzlich möglich. Die RAG habe
Sedimentationsbecken für eine Aufbereitung bereits errichtet, die RAG müsse die
vorhandenen Einrichtungen für die PCB Abfiltrierung aufrüsten.
Stadtverordneter
Pollak sieht es sehr kritisch, falls die PCB-Belastung zum Zeitpunkt der
Genehmigung tatsächlich kein Thema war.
Herr Dr. Harald
Friedrich ergänzt dazu, die PCB-Belastung sei in den behördlichen Genehmigungen
früher nicht berücksichtigt worden.