Rechtsdirektor Roreger berichtet über den Ausgang der Gerichtsverhandlung am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zum Vorhaben Imo Waschstraße an der Werner Straße am 10.11.2015. Das Verwaltungsgericht habe die Klage von Herrn Torkler zu der Nachtragsgenehmigung abgewiesen, danach ist die Firma Imo im Besitz einer Baugenehmigung, die zum sofortigen Weiterbau berechtigt.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters berichtet zum Sachstand Eventcenter an der Industriestraße. Der Bauherr habe eine Baugenehmigung. Im Genehmigungsverfahren seien baurechtliche und planungsrechtliche Belange wie Brandschutz, Stellplätze und Lärm geprüft worden. Das Vorhaben sei an der Stelle gut positioniert.

 

Herr Stankowski fügt hinzu, dass die Bauaufsicht bezüglich der bereits durchgeführten Veranstaltung tätig geworden sei. Der Betreiber habe für weitere Veranstaltungen einen Antrag auf die Gestattung der vorzeitigen Nutzung gestellt. Da aus Sicherheitsgründen keine Bedenken gegen die Nutzung bestehen, habe die Bauaufsicht keinen Grund, die Nutzung der Anlage zu untersagen.

 

Der Vorsitzende weist auf die Einladung von Straßen NRW  zur Öffentlichkeitsbeteiligung Lippebrücke B 233 am 17.11.2015 um 18.00 Uhr im Ratssaal hin.