Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Bergkamen (Wettbürosteuersatzung).

 


Beigeordneter Lachmann erklärt, dass durch den Erlass der Satzung eine Lenkungswirkung erzielt werden soll. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hält eine solche Satzung für zulässig, dass Verwaltungsgericht Karlsruhe allerdings nicht. Er hält es aber für wichtig, die Satzung jetzt zu erlassen und nicht erst in einigen Jahren, wenn ein Oberverwaltungsgerichts-Urteil besteht.

 

Die Fraktionsvorsitzenden aller im Rat vertretenen Fraktionen sowie FDP-Stadtverordnete Lohmann-Begander begrüßen den Erlass der Satzung.

 

Bürgermeister Schäfer sagt zu, dass dem Haupt- und Finanzausschuss über die durch die Steuer erzielten Einnahmen berichtet wird.