Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
die als Anlage 1 beigefügte Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der
Stadt Bergkamen (Wettbürosteuersatzung).
Beigeordneter
Lachmann erklärt, dass durch den Erlass der Satzung eine Lenkungswirkung
erzielt werden soll. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hält eine solche
Satzung für zulässig, dass Verwaltungsgericht Karlsruhe allerdings nicht. Er
hält es aber für wichtig, die Satzung jetzt zu erlassen und nicht erst in
einigen Jahren, wenn ein Oberverwaltungsgerichts-Urteil besteht.
Die
Fraktionsvorsitzenden aller im Rat vertretenen Fraktionen sowie
FDP-Stadtverordnete Lohmann-Begander begrüßen den Erlass der Satzung.
Bürgermeister
Schäfer sagt zu, dass dem Haupt- und Finanzausschuss über die durch die Steuer
erzielten Einnahmen berichtet wird.