Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

1.   Die Albert-Schweitzer-Schule, Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung, Westfalenweg 9, 59192 Bergkamen, wird zum Ende des Schuljahres 2015/2016 (31.07.2016) aufgelöst. Die zum Ende des Schuljahres 2015/2016 noch verbleibenden Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 5-10) setzen ihre Schullaufbahn an einem der Förderzentren (Nord oder Unna) fort. Den zum Ende des Schuljahres noch verbleibenden Schülerinnen und Schülern der Primarstufe (Klassen 1-4) werden Angebote des gemeinsamen Lernens unterbreitet oder sie können ihre Schullaufbahn an den Förderzentren fortsetzen.

2.   Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna und den Städten Bergkamen, Kamen, Lünen, Selm, Unna und Werne sowie den Gemeinden Bönen und Holzwickede für die Fortführung einer Schule für Erziehungshilfe (vom 1.1.1997 in der geänderten Fassung des Jahres 2002) wird zum Schuljahresende 2015/2016 (31.07.2016) aufgehoben.

3.   Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Genehmigungen gemäß § 81 Abs. 3 SchulG NRW einzuholen.

4.   An der Fortentwicklung des Förderschulwesens im Kreis Unna wirken die Städte und Gemeinden über die Schuldezernentenkonferenz mit.

5.   Die Beschlüsse des Rates der Stadt Bergkamen stehen unter dem Vorbehalt entsprechender Beschlüsse beim Kreis Unna.