Beschluss: Kenntnisnahme

Vorsitzende Plath stellt aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 21.07.2015 zum Betreuungsgeld eine Anfrage an die Verwaltung, in welchem Umfang aktuell Anträge in Bergkamen gestellt wurden. Herr Möllmann verweist auf eine Mitteilung des Kreises Unna, wonach rund 170 Anträge bei Einführung des Betreuungsgeldes im Jahr 2011 gestellt wurden,  nunmehr für das Jahr 2015 jedoch lediglich ein einziger Antrag vorliegt.

 

Frau Eisenhuth, CDU-Fraktion, fragt an, ob bedingt durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis zu 100 zusätzliche Kindergartenplätze geschaffen werden müssen. Beigeordnete Busch erläutert die für die Bedarfsplanung von Kindergartenplätzen relevanten Faktoren und verweist auf die zukünftige Beratung im Jugendhilfeausschuss.