Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

Die Mitglieder des Integrationsrates nehmen die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Herr Kray, Leiter des Schulverwaltungsamtes, informiert die Anwesenden, über den chronologischen Ablauf der Elternbeteiligung vor Schuleintritt eines Kindes.

Das Schulverwaltungsamt als Schulträger der Bergkamener Schulen lädt die Eltern der 4-jährigen Kinder zu einer Infoveranstaltung ein.

Zwei Jahre später findet für die Eltern der angehenden Schulkinder eine Veranstaltung statt, die durch die Kita in Zusammenarbeit mit einer Schule durchgeführt wird.

Im August des Vorjahres der Einschulung ergeht ein Schreiben an die Eltern in dem die Grunddaten zur Einschulung abgefragt werden.

Sowohl an den beiden Informationsveranstaltungen als auch in dem Anschreiben wird den Eltern bereits mitgeteilt, dass sie über eine freie Schulauswahl für ihr Kind verfügen können. Fahrtkosten zu einer weiter entfernten Schule werden von der Stadt jedoch nicht übernommen.

Das Anmeldeverfahren an den Grundschulen läuft bis zum 15.November  eines jeden Jahres. Bis zum 15. Januar des Folgejahres wird eine kommissarische Klassenrichtzahl festgelegt, um die Anzahl der einzurichtenden Klassen festzulegen.

Die jeweilige Schulleitung entscheidet über die Aufnahme eines Kindes.

Für 2016 liegen bereits 387 Schulanmeldungen vor. 154 Eltern haben noch keine Rückmeldung gegeben.

In Bezug auf eine Wanderungsbewegung teilt Herr Kray mit, dass 6 zukünftige Schüler, die im Einzugsbereich der Gerhart Hauptmann Schule liegen und 8 Schüler aus dem Einzugsbereich der Pfalzschule für das Schuljahr 2016 an der Schillerschule angemeldet wurden.

 

Frau Hoppe, Leiterin der Gerhart-Hauptmann-Grundschule, berichtet, dass aktuell 272 Schüler an der Schule unterrichtet werden, wovon 186 Zuwanderungsgeschichte haben, d.h. dass das Schulkind  bzw. ein Elternteil nicht in Deutschland geboren wurde. 33 Kinder haben eine ausländische Staatsangehörigkeit. Problematisch ist immer die Erreichbarkeit bzw. die Elternbeteiligung, wenn die Eltern Migrationshintergrund haben bzw. aus unteren sozialen Schichten stammen. Diese Kinder erfahren im Elternhaus keine bzw. zu wenig Unterstützung, so dass das Kind mit seinen Stärken keine ausreichende Förderung erhält.

 

In der Gerhart-Hauptmann Schule wird auch türkischsprachiger Unterricht angeboten. Zur Schulauswahl der Eltern kann Frau Hoppe keine Angaben machen.

 

Frau Wagner, Leiterin des AWO Familienzentrums Villa Kunterbunt, erläutert, dass 65 Kinder in die Kita gehen. 46 haben die deutsche Staatsangehörigkeit, 2 Kinder die türkische. 23 Kinder haben türkisch als Muttersprache erlernt. Der Migrationshintergrund lässt sich daher nicht genau definieren. Man kann von 49 Kindern mit Zuwanderungsgeschichte ausgehen. In der Kita wird nur deutsch gesprochen, damit Eltern und Kinder lernen, die deutsche Sprache  wertzuschätzen. Auch Frau Wagner bemängelt, dass sich viele Eltern der Verantwortung entziehen, ihr Kind bewusst zu erziehen d.h. es bestmöglich unterstützen zu wollen.

In der Kita erfolgt keine Beratung in Bezug auf die Schulauswahl.

 

Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass Eltern die Schulauswahl sozialraumorientiert für das Kind treffen und weder durch die Schule noch durch die Kita beeinflusst werden. Dies betrifft nicht nur die Eltern mit Migrationshintergrund.