Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung ohne Deckung zur Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sachkonto 05.31.04.533900) in Höhe von 477.000 €.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei der Pflichtaufgabe der Leistungserbringung nach dem AsylbLG  zurzeit nicht erfüllt werden.

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem gesetzlichen Leistungsumfang des AsylbLG sowie der gesetzlichen Trägerschaft der Stadt Bergkamen bei Leistungen nach dem AsylbLG aus § 1 AG AsylbLG NRW.


CDU-Stadtverordneter Eder fragt nach der Höhe der Gesamtaufwendungen für diesen Bereich im Jahr 2015.

Beigeordnete Busch erklärt, dass nach vorläufigen Prognosen mit Aufwendungen von insgesamt rund 2,1 Mio. Euro zu rechnen sind.