Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Bergkamen folgenden Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
eine erhebliche überplanmäßige Aufwendung / Auszahlung ohne Deckung zur
Erbringung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Sachkonto
05.31.04.533900) in Höhe von 477.000 €.
Das Erfordernis einer notwendigen
Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei der Pflichtaufgabe der
Leistungserbringung nach dem AsylbLG
zurzeit nicht erfüllt werden.
Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus dem gesetzlichen Leistungsumfang des AsylbLG sowie der gesetzlichen Trägerschaft der Stadt Bergkamen bei Leistungen nach dem AsylbLG aus § 1 AG AsylbLG NRW.
CDU-Stadtverordneter
Eder fragt nach der Höhe der Gesamtaufwendungen für diesen Bereich im Jahr
2015.
Beigeordnete
Busch erklärt, dass nach vorläufigen Prognosen mit Aufwendungen von insgesamt
rund 2,1 Mio. Euro zu rechnen sind.