Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Integrationsrat der Stadt Bergkamen beschließt, sich für das Kommunale Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit einzusetzen. 

Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Bergkamen, sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Migrantinnen und Migranten einzusetzen.

Der Integrationsrat bittet den Bürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt, sich landesweit in allen relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des kommunalen Wahlrechts einzusetzen.

 

 


Frau Ksenija Sakelsek, stellv. Vorsitzende des Landesintegrationsrates NRW, erläutert anhand einer Power Point Präsentation den zeitlichen Ablauf der Kampagne für ein kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten.

 

Mit Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages 1992 wurde eine Unionsbürgerschaft eingeführt. Laut Artikel 8 hat „jeder EU-Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, in dem Mitgliedsstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunalwahlen…“

Im Jahr 1995 gab es in Berlin die erste Wahlbeteiligung von EU-Bürgern bei einer Kommunalwahl.

Durch verschiedene Kampagnen u.a. der großen Koalition in den Jahren 2005-2009, des Landesintegrationsrates und der kommunalen Integrationsräte wurde bis dato erreicht, dass die Verfassungskommission des Landtags eine Reform der Verfassung des Landes NRW in Bezug auf das Wahlrecht für Ausländer vorbereitet.

 

Der Landesintegrationsrat setzt sich für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit ein.

Da eine Einbürgerung für viele Ausländer mit Nachteilen verknüpft ist, diese sich aber nicht als Ausländer fühlen bzw. teilweise seit Jahrzehnten in ihrer Stadt leben und integriert sind, sollte ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, politisch mitbestimmen zu können.

Die Ungleichbehandlung von nicht-deutschen Staatsangehörigen aus unterschiedlichen Herkunftsstaaten sollte lt. Frau Sakelsek nicht länger akzeptiert werden.

 

Bisher haben 31 Integrationsräte aus NRW ihre Unterstützung in Form einer Empfehlung an den Rat der jeweiligen Stadt zugesagt.