Sitzung: 02.06.2015 Integrationsrat
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Vorlage: 11/0326
Beschluss:
Der Integrationsrat der Stadt Bergkamen
beschließt, sich für das Kommunale Wahlrecht für alle auf Dauer in NRW lebenden
Menschen mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit einzusetzen.
Der Integrationsrat bittet den Rat der
Stadt Bergkamen, sich bei der Landesregierung und den Landtagsfraktionen für
die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle auf Dauer in NRW lebenden
Migrantinnen und Migranten einzusetzen.
Der Integrationsrat bittet den
Bürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt, sich landesweit in allen
relevanten Gremien (z.B. kommunale Spitzenverbände) für die Einführung des
kommunalen Wahlrechts einzusetzen.
Frau Ksenija
Sakelsek, stellv. Vorsitzende des Landesintegrationsrates NRW, erläutert anhand
einer Power Point Präsentation den zeitlichen Ablauf der Kampagne für ein
kommunales Wahlrecht für alle auf Dauer in Deutschland lebenden Migrantinnen
und Migranten.
Mit
Unterzeichnung des Maastrichter Vertrages 1992 wurde eine Unionsbürgerschaft
eingeführt. Laut Artikel 8 hat „jeder EU-Unionsbürger mit Wohnsitz in einem
Mitgliedsstaat, dessen Staatsangehörigkeit er nicht besitzt, in dem
Mitgliedsstaat, in dem er seinen Wohnsitz hat, das aktive und passive Wahlrecht
bei Kommunalwahlen…“
Im Jahr 1995 gab
es in Berlin die erste Wahlbeteiligung von EU-Bürgern bei einer Kommunalwahl.
Durch
verschiedene Kampagnen u.a. der großen Koalition in den Jahren 2005-2009, des
Landesintegrationsrates und der kommunalen Integrationsräte wurde bis dato
erreicht, dass die Verfassungskommission des Landtags eine Reform der
Verfassung des Landes NRW in Bezug auf das Wahlrecht für Ausländer vorbereitet.
Der
Landesintegrationsrat setzt sich für die Einführung des kommunalen Wahlrechts
für alle auf Dauer in NRW lebenden Menschen mit nicht-deutscher
Staatsangehörigkeit ein.
Da eine
Einbürgerung für viele Ausländer mit Nachteilen verknüpft ist, diese sich aber
nicht als Ausländer fühlen bzw. teilweise seit Jahrzehnten in ihrer Stadt leben
und integriert sind, sollte ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, politisch
mitbestimmen zu können.
Die
Ungleichbehandlung von nicht-deutschen Staatsangehörigen aus unterschiedlichen
Herkunftsstaaten sollte lt. Frau Sakelsek nicht länger akzeptiert werden.
Bisher haben 31
Integrationsräte aus NRW ihre Unterstützung in Form einer Empfehlung an den Rat
der jeweiligen Stadt zugesagt.