Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beauftragt die Verwaltung, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem
Kreis Unna zur Aufgabenübertragung der Leistungserbringung für Bildungs- und
Teilhabe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auf den Kreis Unna zu schließen.
Beigeordnete Busch
erläutert ausführlich die Vorlage. Beim Kreis Unna erfolgt kein
Stellenmehrbedarf, das Sozialamt der Stadt Bergkamen wird allerdings entlastet.
Die Fraktion BergAUF
wird laut Vorsitzendem Engelhardt den Passus 3.3 nicht mittragen, da dies
eindeutig Aufgabe des Bundes ist.