Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen
folgenden Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO für
Investitionen im Teilfinanzplan sowie die Übertragung der Kreditermächtigung
gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis.