Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage des Stadtbetriebs Entwässerung zur Kenntnis.


Herr Rüschenbaum und Herr Ströwer vom Ing.-Büro Kresse, Menden, stellen mittels Power-Point-Präsentation die Ermittlung der Substanzwertbasis des SEB  vor. 

 

Diese Power-Point-Präsentation ist der Erstschrift der Niederschrift beigefügt.

 

Ausschussmitglied Herr Riller stellt fest, dass bei der Berechnung  einzelner Einheitswerte von einem arithmetischen Mittel ausgegangen wird. Er fragt nach, ob es hierfür ein entsprechendes Regelwerk gibt.

Herr Ströwer vom Ing.-Büro Kresse erklärt, dass die gewählte Vorgehensweise auf Erfahrungen beruht und die bestmögliche Annäherung an die tatsächlichen Werte bietet.

 

Ausschussmitglied Herr Heinzel fragt nach dem strategischen Vorgehen des SEB, wenn sich die größte Schadenshäufigkeit nach rund 60 Jahren ergibt; insbesondere gilt die Frage der zukünftigen Bergbaubeteiligung.

Herr Ströwer erklärt, dass bei der Ermittlung der Substanzwertbasis kein  Verursacherprinzip gilt. Es wird auf der heutige (31.12.2013) tatsächliche Zustand betrachtet.

Dr.-Ing. Peters geht von einer weiteren Beteiligung des Bergbaus aus. Er verweist auf die rechtliche Verpflichtung der RAG AG (Stiftung), wonach auch über das Jahr 2018 hinaus bergbaubedingte Schäden am öffentlichen Kanalnetz aus den so genannten „Ewigkeitskosten“ zu finanzieren sind.

 

Herr Heinzel fragt nach, ob die Erhöhung der Substanzwertbasis Auswirkungen auf die Entwässerungsgebühren hat.

Herr Dr.-Ing. Peters erklärt, dass die Substanzwertbasis keine Stellgröße für die Gebührenkalkulation ist.

 

In der Gebührenkalkulation findet, wie bisher, der korrigierte Wiederbeschaffungszeitwert der letzten vorliegenden Vermögensbewertung, vermindert um das Abzugkapital, Anwendung.

 

Ausschussmitglied Herr Engelhardt fragt nach, welche Auswirkungen sich aus der Verlängerung der Abschreibungszeiträume für den Substanzwert ergeben.

Herr Ströwer erwidert, dass der Wiederbeschaffungswert gleich bleibt und sich der Restbuchwert erhöht.

 

Ausschussvorsitzender Herr Weirich erkundigt sich,  wie die Nutzungsdauern des Kanalvermögens ermittelt werden.

Herr Ströwer antwortet, dass die Nutzungsdauern auf Basis der bergkamenspezifischen Erfahrungen mit dem SEB festgelegt werden..