Beschluss:
Der
Betriebsausschuss nimmt die Vorlage des Stadtbetriebs Entwässerung zur
Kenntnis.
Herr
Rüschenbaum und Herr Ströwer vom Ing.-Büro Kresse, Menden, stellen mittels
Power-Point-Präsentation die Ermittlung der Substanzwertbasis des SEB vor.
Diese
Power-Point-Präsentation ist der Erstschrift der Niederschrift beigefügt.
Ausschussmitglied
Herr Riller stellt fest, dass bei der Berechnung einzelner Einheitswerte von einem arithmetischen Mittel
ausgegangen wird. Er fragt nach, ob es hierfür ein entsprechendes Regelwerk
gibt.
Herr Ströwer
vom Ing.-Büro Kresse erklärt, dass die gewählte Vorgehensweise auf Erfahrungen
beruht und die bestmögliche Annäherung an die tatsächlichen Werte bietet.
Ausschussmitglied
Herr Heinzel fragt nach dem strategischen Vorgehen des SEB, wenn sich die
größte Schadenshäufigkeit nach rund 60 Jahren ergibt; insbesondere gilt die
Frage der zukünftigen Bergbaubeteiligung.
Herr Ströwer
erklärt, dass bei der Ermittlung der Substanzwertbasis kein Verursacherprinzip gilt. Es wird auf der
heutige (31.12.2013) tatsächliche Zustand betrachtet.
Dr.-Ing. Peters
geht von einer weiteren Beteiligung des Bergbaus aus. Er verweist auf die
rechtliche Verpflichtung der RAG AG (Stiftung), wonach auch über das Jahr 2018
hinaus bergbaubedingte Schäden am öffentlichen Kanalnetz aus den so genannten
„Ewigkeitskosten“ zu finanzieren sind.
Herr Heinzel
fragt nach, ob die Erhöhung der Substanzwertbasis Auswirkungen auf die
Entwässerungsgebühren hat.
Herr Dr.-Ing.
Peters erklärt, dass die Substanzwertbasis keine Stellgröße für die
Gebührenkalkulation ist.
In der
Gebührenkalkulation findet, wie bisher, der korrigierte
Wiederbeschaffungszeitwert der letzten vorliegenden Vermögensbewertung,
vermindert um das Abzugkapital, Anwendung.
Ausschussmitglied
Herr Engelhardt fragt nach, welche Auswirkungen sich aus der Verlängerung der
Abschreibungszeiträume für den Substanzwert ergeben.
Herr Ströwer
erwidert, dass der Wiederbeschaffungswert gleich bleibt und sich der
Restbuchwert erhöht.
Ausschussvorsitzender
Herr Weirich erkundigt sich, wie die
Nutzungsdauern des Kanalvermögens ermittelt werden.
Herr Ströwer
antwortet, dass die Nutzungsdauern auf Basis der bergkamenspezifischen
Erfahrungen mit dem SEB festgelegt werden..