Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 31, Nein: 13

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.


Laut Betriebsausschussvorsitzenden Weirich von der SPD-Fraktion muss die Tabelle auf Seite 4 der Sachdarstellung korrigiert werden auf die Jahre 2014 und 2015.

 

Bezüglich der Wertstofftonne fragt BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt nach, wie hier die Erlöse verrechnet werden.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing.- Peters erwidert, dass die Wertstofftonne kreisweit noch ein negatives Jahresergebnis ausweist. Dies liegt auch an der Fehlerhaftigkeit der Einwürfe durch die Bürgerinnen und Bürger.