Sitzung: 11.12.2014 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 13
Vorlage: 11/0209
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung
für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den
Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen
gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als
Anlage beigefügt ist.
Laut
Betriebsausschussvorsitzenden Weirich von der SPD-Fraktion muss die Tabelle auf
Seite 4 der Sachdarstellung korrigiert werden auf die Jahre 2014 und 2015.
Bezüglich der
Wertstofftonne fragt BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt nach, wie hier
die Erlöse verrechnet werden.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing.- Peters erwidert, dass die Wertstofftonne kreisweit noch
ein negatives Jahresergebnis ausweist. Dies liegt auch an der Fehlerhaftigkeit
der Einwürfe durch die Bürgerinnen und Bürger.