Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt

 

gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 34.000,00 € bei der Buchungsstelle 16.61.02/0183.792700 - Tilgung von Investitionskrediten -.

 

Die Deckung ist durch Mehreinzahlungen in Höhe von 25.000,00 € bei der Buchungsstelle 01.11.14/0213.682100 - Erlöse - und in Höhe von 9.000,00 € bei der Buchungsstelle 16.61.01/0203.681100 - Investitionspauschale - gewährleistet.