Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen genehmigt
gemäß § 83
Abs. 1 Satz 3 GO NRW eine erhebliche überplanmäßige Auszahlung in Höhe von
34.000,00 € bei der Buchungsstelle 16.61.02/0183.792700 - Tilgung von
Investitionskrediten -.
Die Deckung
ist durch Mehreinzahlungen in Höhe von 25.000,00 € bei der Buchungsstelle
01.11.14/0213.682100 - Erlöse - und in Höhe von 9.000,00 € bei der
Buchungsstelle 16.61.01/0203.681100 - Investitionspauschale - gewährleistet.