Beschluss:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, die „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit“
der Stadt Bergkamen in der Fassung der Anlage 1 zum 01.012015 in Kraft und die
„Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit“ vom 26.03.2009 zum 01.01.2015
außer Kraft zu setzen.