Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.       Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2012 nebst Anhang und Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

2.       Der Rat der Stadt Bergkamen stellt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss der Stadt Bergkamen für das Haushaltsjahr 2012 nebst Anhang und Lagebericht fest.

Der Jahresfehlbetrages für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von
– 1.458.078,61 € wird durch die Reduzierung der Allgemeinen Rücklage gedeckt.

3.       Die Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.

4.       Der zusätzliche Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2012 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

 

Ohne Stimmabgabe des Bürgermeisters gem. § 40 Abs. 2 Satz 5 GO NRW.