Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt
das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Bergkamen für das
Haushaltsjahr 2012 nebst Anhang und Lagebericht durch den
Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen stellt
gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss der Stadt Bergkamen für das
Haushaltsjahr 2012 nebst Anhang und Lagebericht fest.
Der Jahresfehlbetrages für das Haushaltsjahr 2012 in Höhe von
– 1.458.078,61 € wird durch die Reduzierung der Allgemeinen Rücklage gedeckt.
3. Die Mitglieder des Rates der Stadt
Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des
Bürgermeisters.
4. Der zusätzliche Bericht der
örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2012 wird zur Kenntnis
genommen.
Ohne
Stimmabgabe des Bürgermeisters gem. § 40 Abs. 2 Satz 5 GO NRW.