Beschluss: Kenntnisnahme

Dr.-Ing. Peters stellt den neuen Standort der geplanten Moschee anhand eines Lageplans dar und erläutert, dass die Moschee, welche die Architekten für den ursprünglichen Standort an der Karl-Liebknecht-Straße entwickelt hatten, hier 1:1 umgesetzt werden könne. Er erläutert den Vorschlag der Verwaltung, der DITIB-Gemeinde die geplante Verlagerung ihres Gemeindezentrums vom Wiehagen zur K16 auf dem dort befindlichen städtischen Grundstück zu ermöglichen.

 

Die Verwaltung habe im Gespräch mit den Chemieunternehmen nördlich der K16 (Bayer AG/ Chemtura) für alle Grundstücke südlich der K16 sondiert, inwieweit die heutige Umhüllende gem. Störfallrecht nach Norden verschoben werden kann. Erfreulicherweise sei dies aufgrund neuer technischer Möglichkeiten in Abstimmung mit der Bezirksregierung Arnsberg möglich. Daher sei auch die publikumsintensive Moschee ab dem Zeitpunkt eine zulässige Nutzung, ab dem die genannten Unternehmen die notwendige und bereits kurz vor dem Genehmigungsverfahren stehende technische Umbaumaßnahme durchgeführt haben.

 

Ferner erläutert er die Stellungnahme des Jugendamtes, dass auf die Ballspielfläche an der Erich-Ollenhauer- Straße verzichtet werden könne, da als Alternativfläche der Bolzplatz an der Ernst-Reuter-Straße in unmittelbare Nähe zur Verfügung steht.

 

In den anschließenden Wortmeldungen wird die volle politische Unterstützung für das Projekt am geplanten Standort zugesagt, jedoch werden verfahrensrechtliche Bedenken bezüglich der Aufgabe des Bolzplatzes geäußert. (Zuständigkeit: Jugendhilfeausschuss?)