Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt,  Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, über die im Rahmen des Verfahrensschrittes „Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB“ vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung  gemäß Anlage 3 zu entscheiden.

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens eingegangenen Stellungnahmen gemäß Anlagen 2 und 3.

 

3.       Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. WD 103 / II „Waldsiedlung Weddinghofen“ einschließlich Begründung mit Umweltbericht entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

 

Die Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.


Herr Reichling stellt den bisherigen Verfahrensablauf sowie die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans ausführlich vor. In der anschließenden Diskussion werden in erster Linie die potentiellen Methangasausströmungen Gase thematisiert. Auf Nachfrage berichtet er, dass alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen seien und eine Wohnbebauung in diesem Bereich gem. Gutachten zulässig und unproblematisch sei.

 

Die CDU-Fraktion hat zu diesem Thema noch Beratungsbedarf und nimmt das Angebot der Verwaltung an, sich in der nächsten Fraktionssitzung weitere Informationen durch StA 61 und dem SEB geben zu lassen.

 

Frau Thylmann regt an das Projekt so lange zurückzustellen bis das Gutachten über die Schadstoffsituation in den verfüllten Bergwerken unter Bergkamen erstellt ist.