Beschluss:
Zu a) und
b)
- Der Jahresabschluss des
EntsorgungsBetriebBergkamen zum 31.12.2013 wird in der vorgelegten Form
festgestellt.
- Der Lagebericht wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Zu c)
Der Jahresüberschuss
2013 wird
a) in Höhe von 295.000 € an den städt.
Haushalt abgeführt und
b) in Höhe von 81.965,56 € der allgemeinen
Rücklage des EntsorgungsBetriebBergkamen zugeführt.
Abstimmungsergebnis: Mit
Stimmenmehrheit zugestimmt
30 Ja 11
Nein
Zu d)
Der Rat der
Stadt Bergkamen entlastet die Betriebsleitung vorbehaltlos.
CDU-Fraktionsvorsitzender
Heinzel erklärt für seine Fraktion, dass die Überführung des Jahresüberschusses
in den städt. Haushalt zu hoch angesetzt ist. Der Gewinn sollte stattdessen in
die Gebührenkalkulation fließen. Daher beantragt er die getrennte Abstimmung zu
den einzelnen Punkten.
SPD-Fraktionsvorsitzender
Schäfer äußert seine Verwunderung über die bisherige Enthaltung der CDU in der
politischen Diskussion, zumal die CDU-Fraktion bei der Gewinnabführung beim
Stadtbetrieb Entwässerung soeben einstimmig zugestimmt hat.
FDP-Stadtverordnete
Lohmann-Begander kritisiert, dass bereits im Jahr 2012 die Gewinne abgeführt
und dann trotzdem die Müllgebühren angehoben wurden.
Bürgermeister
Schäfer erklärt, dass es sich bei dem Großteil der Abführung ohnehin um die
Eigenkapitalverzinsung handelt, die dem städtischen Haushalt zusteht.
Nach weiterer
Diskussion der Stadtverordneten Sparringa, Heinzel und Schäfer erklärt
Betriebsleiter EBB Dr.-Ing. Peters, dass kein Überschuss auf Kosten der Bürger
als Gebührenzahler erzielt wird. Die gebührenrechtlichen Gewinne werden in die
Gebührenkalkulation einbezogen. Aufgrund der städtischen Haushaltslage kann er
als Betriebsleiter nicht empfehlen, die Eigenkapitalquote des EBB weiter zu
erhöhen.
BergAUF-Fraktionsvorsitzender
Engelhardt fragt nach, warum die Gewinne bei der Wertstofftonne nicht
gebührenmindernd eingesetzt werden können.
Betriebsleiter
EBB Dr.-Ing. Peters erklärt, dass die Müllverwertung durch den Kreis erfolgt.
Dies spiegelt sich dann in der Kreisumlage wieder. Hier handelt es sich
lediglich um Erstattungen für Fahrt-
und Logistikaufwand, der direkt an den EBB erstattet wird.