Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Zu a) und b)

 

  1. Der Jahresabschluss des EntsorgungsBetriebBergkamen zum 31.12.2013 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

  2. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

Abstimmungsergebnis:            Einstimmig zugestimmt

 

 

Zu c)

 

Der Jahresüberschuss 2013 wird

 

a)      in Höhe von 295.000 € an den städt. Haushalt abgeführt und

b)      in Höhe von 81.965,56 € der allgemeinen Rücklage des EntsorgungsBetriebBergkamen zugeführt.

 

Abstimmungsergebnis:            Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

                                                30 Ja                11 Nein

 

Zu d)

 

Der Rat der Stadt Bergkamen entlastet die Betriebsleitung vorbehaltlos.


CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel erklärt für seine Fraktion, dass die Überführung des Jahresüberschusses in den städt. Haushalt zu hoch angesetzt ist. Der Gewinn sollte stattdessen in die Gebührenkalkulation fließen. Daher beantragt er die getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer äußert seine Verwunderung über die bisherige Enthaltung der CDU in der politischen Diskussion, zumal die CDU-Fraktion bei der Gewinnabführung beim Stadtbetrieb Entwässerung soeben einstimmig zugestimmt hat.

 

FDP-Stadtverordnete Lohmann-Begander kritisiert, dass bereits im Jahr 2012 die Gewinne abgeführt und dann trotzdem die Müllgebühren angehoben wurden.

 

Bürgermeister Schäfer erklärt, dass es sich bei dem Großteil der Abführung ohnehin um die Eigenkapitalverzinsung handelt, die dem städtischen Haushalt zusteht.

 

Nach weiterer Diskussion der Stadtverordneten Sparringa, Heinzel und Schäfer erklärt Betriebsleiter EBB Dr.-Ing. Peters, dass kein Überschuss auf Kosten der Bürger als Gebührenzahler erzielt wird. Die gebührenrechtlichen Gewinne werden in die Gebührenkalkulation einbezogen. Aufgrund der städtischen Haushaltslage kann er als Betriebsleiter nicht empfehlen, die Eigenkapitalquote des EBB weiter zu erhöhen.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzender Engelhardt fragt nach, warum die Gewinne bei der Wertstofftonne nicht gebührenmindernd eingesetzt werden können.

 

Betriebsleiter EBB Dr.-Ing. Peters erklärt, dass die Müllverwertung durch den Kreis erfolgt. Dies spiegelt sich dann in der Kreisumlage wieder. Hier handelt es sich lediglich um Erstattungen  für Fahrt- und Logistikaufwand, der direkt an den EBB erstattet wird.