Sitzung: 11.11.2014 Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 11/0125
Beschluss:
Der Vorsitzende des
Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung führt die sachkundigen Bürger
gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994, S. 666)
zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2013 (GV.NRW, S. 878)
in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in ihre Ämter ein und verpflichtet
sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer
Aufgaben.