Beschluss:
Der
Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende
Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt
Bergkamen erklärt die Kommunalwahl, die Wahl des Bürgermeisters und die Wahl
des Integrationsrates vom 25. Mai 2014 für gültig, da keine Anfechtungsgründe
gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a – c Kommunalwahlgesetz gegeben sind.